
(Patria) - Der Oberste Justiz- und Rat (VSTV) BiH hat am zweiten Tag der Sitzung, die am 15. und 16. Mai in Sarajevo stattfindet, Entscheidungen über die Ernennung von Trägern von Justizfunktionen in Bosnien und Herzegowina getroffen.
Auf Ebene der Republika Srpska wurden ernannt:
• Igor Cimeša, auf die Position eines Richters am Bezirksgericht Banja Luka;
• Tanja Grubačić-Janković, auf die Position einer Richterin am Bezirksgericht Banja Luka;
• Šejla Husić, auf die Position einer Richterin am Bezirksgericht Banja Luka;
• Danijela Šarčević, auf die Position einer Richterin am Bezirksgericht Banja Luka;
• Ljubo Macanović, auf die Position eines Richters am Bezirksgericht Prijedor;
• Jelena Filipović, auf die Position einer Richterin am Bezirksgericht Doboj;
• Milena Kundačina, auf die Position einer Richterin am Bezirksgericht Trebinje.
Auf Ebene der FBiH wurden ernannt:
• Nedžad Baković, auf die Position eines Richters am Kantonsgericht Zenica;
• Milica Bošković, auf die Position einer Richterin am Kantonsgericht Široki Brijeg;
• Mirjana Skoko, auf die Position einer Fachreferentin am Amtsgericht Široki Brijeg;
• Gabrijela Zrno, auf die Position einer Fachreferentin am Amtsgericht Bugojno;
• Amina Razić, auf die Position einer Fachreferentin am Amtsgericht Bugojno;
• Ahmer Škrijelj, auf die Position eines Fachreferenten am Amtsgericht Gradačac;
• Merima Ćatović, auf die Position einer Fachreferentin am Amtsgericht Čapljina;
• Anita Kraljević, auf die Position einer Fachreferentin am Amtsgericht Mostar.
Bei der Entscheidung über die Ernennung berücksichtigte der VSTV BiH Kriterien wie: Fachwissen, Berufserfahrung und Arbeitsergebnisse; fachliche Fähigkeiten, basierend auf bisherigen Karriereergebnissen; Fähigkeit, die Aufgaben im Rahmen der Funktion, für die er sich bewirbt, unparteiisch, gewissenhaft, fleißig, entschlossen und verantwortungsbewusst auszuüben; Beziehungen zu Arbeitskollegen, Verhalten außerhalb der Arbeit, professionelle Unparteilichkeit und Ansehen.
Bei der Ernennung wendet der VSTV BiH die entsprechenden Verfassungsbestimmungen an, die gleiche Rechte und die Vertretung der konstitutiven Völker und anderer regeln, und achtet auf eine gleichmäßige Geschlechtervertretung.
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