
(Patria) - Der Oberste Gerichtshof Sloweniens wies heute die Berufung der Anwälte des Vorsitzenden der Slowenischen Demokratischen Partei (SDS) und ehemaligen Premierministers des Landes, Janez Janša, gegen das Urteil des Erstinstanzgerichts zurück, das ihn der Beleidigung der Journalistinnen Eugenija Carl und Mojca Šetnic Pašek für schuldig befunden und zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt hatte.
Der Oberste Gerichtshof stimmte zwei Jahre nach Verkündung dieses Urteils dem ursprünglichen Urteil zu und ordnete die Zahlung der Gerichtsgebühren an.
Janša wurde wegen Verleumdung nach einem Tweet über die Journalistinnen von TV Slovenija, Eugenija Carl und Mojca Šetinc Pašek, für schuldig befunden, berichtet das Portal 24ur, zitiert von Tanjug.
Er wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss eine Gerichtsgebühr von 480 Euro sowie die Kosten der Staatsanwaltschaft tragen.
Er ist außerdem verpflichtet, die Anwaltskosten der Journalistinnen zu tragen.
Komentari (0)
Prijavite se za komentiranje
PrijavaJos nema komentara. Budite prvi!
Minuta
Sve →Iz drugih kategorija

Hoher Repräsentant nicht gewählt: Deutsche, Franzosen und Briten gegen Amerikaner, neuer Versuch Ende Juni

ČOVIĆ OHNE GNADE Wie diejenigen, die Ademović ins Amt brachten, ihm eine politische Hölle bereiteten




Sonniger Samstag, es wird recht warm




Tragödie im albanischen Ferienort: Zwei Minderjährige ertrunken













