Oberster Gerichtshof der Föderation BiH verbietet dem amtierenden Direktor des Flughafens Sarajevo, Sanin Ramezić, die Ausübung seines Amtes

Patria
AutorPatria
17:42
Podijeli:
Oberster Gerichtshof der Föderation BiH verbietet dem amtierenden Direktor des Flughafens Sarajevo, Sanin Ramezić, die Ausübung seines Amtes

(Patria) - Der Oberste Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina hat dem amtierenden Direktor des öffentlichen Unternehmens Flughafen Sarajevo, Sanin Ramezić, die Ausübung seines Amtes verboten. Die Verbotsmaßnahmen wurden auch gegen drei Mitglieder des Aufsichtsrats des Flughafens verhängt.

Die Sonderabteilung des Obersten Gerichtshofs der Föderation BiH hat nämlich im Strafverfahren gegen die Verdächtigen B.M., A.M., Ž.M. und S.R., aufgrund des begründeten Verdachts, die Straftat "Missbrauch der Dienststellung oder der Befugnisse" gemäß Artikel 383 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs der Föderation BiH in Verbindung mit Artikel 31 desselben Gesetzes begangen zu haben, über den Antrag der Sonderabteilung der Föderalen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Korruption, organisierter und interkantonaler Kriminalität der Föderation BiH, Nummer: T21 0 KTK 0000111 25 vom 28.11.2025, auf Anordnung von Verbotsmaßnahmen entschieden. Nach der am 3.12.2025 abgehaltenen Anhörung erließ sie eine Entscheidung, mit der der Antrag der Sonderabteilung der Föderalen Staatsanwaltschaft angenommen wird. Gemäß dieser Entscheidung werden gegen die Verdächtigen B.M., A.M., Ž.M. und S.R. Verbotsmaßnahmen zur Vornahme bestimmter geschäftlicher Aktivitäten oder dienstlicher Pflichten gemäß Artikel 140a Absatz 1 Buchstabe a) der Strafprozessordnung der Föderation BiH verhängt.

Gegen den Verdächtigen S.R. wird die Maßnahme des Verbots der Vornahme geschäftlicher Aktivitäten oder der Ausübung der dienstlichen Pflicht als amtierender Direktor des öffentlichen Unternehmens Internationaler Flughafen Sarajevo d.o.o. Sarajevo verhängt, und gegen die Verdächtigen B.M., A.M. und Ž.M. das Verbot der Vornahme geschäftlicher Aktivitäten oder der Ausübung der dienstlichen Pflicht als Mitglied des Aufsichtsrats des öffentlichen Unternehmens Internationaler Flughafen Sarajevo d.o.o. Sarajevo, teilte die Sonderabteilung des Obersten Gerichtshofs der Föderation BiH mit.

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