
(Patria) - Allein elf Wildunfälle wurden am vergangenen Wochenende auf den Straßen Istriens registriert, was eine Rekordzahl solcher Fälle in Istrien darstellt, teilte die Polizei gestern mit.
Der erste Fall ereignete sich in der Nacht von Freitag auf Samstag unweit von Poreč, als ein 21-jähriger deutscher Staatsbürger mit seinem Auto ein Wildschwein anfuhr, das vom Unfallort flüchtete.
Auf der Staatsstraße unweit des Ortes Vozilići, in Labinština, fuhr eine 72-jährige Frau am Samstag gegen 12:10 Uhr in ein Reh, das am Unfallort verendete.
Und gegen 17:40 Uhr fuhr eine 49-jährige Frau unweit von Poreč in ein Wildschwein, das ebenfalls am Unfallort verendete.
Am selben Tag gegen 19:15 Uhr fuhr ein 29-jähriger Mann auf der Autobahn A9 mit seinem Auto in ein Reh, das vom Unfallort flüchtete.
Gegen 19:25 Uhr fuhr eine 28-jährige Frau bei Labin in eine Rotte von Wildschweinen, die auf die Fahrbahn liefen und nach dem Aufprall flüchteten.
Am Sonntag, eine halbe Stunde nach Mitternacht, unweit von Višnjan, fuhr ein 45-jähriger Mann in ein Wildschwein, das am Unfallort verendete.
Zwei Stunden später ereigneten sich zwei Wildunfälle mit Rehen, und zwar auf der D44 unweit von Lupoglav durch einen 38-jährigen Mann und unweit von Cerovlje durch eine 47-jährige Frau. In beiden Fällen verendete das Wild.
Am selben Tag am Nachmittag, unweit von Marčana, fuhr ein 20-jähriger Mann in ein Wildschwein, das anschließend verendete.
Dann fuhr ein 27-jähriger Mann bei Žužići in Poreština in ein Reh, das anschließend verendete, und ein 38-jähriger Mann fuhr auf der Straße unweit von Novigrad in ein Wildschwein, das anschließend verendete.
Um solche und ähnliche Vorfälle zu verhindern, warnt die Polizei von Istrien die Fahrer, auf Straßen außerhalb von Ortschaften auf Wildtiere zu achten, insbesondere auf Straßenabschnitten, auf denen deutlich Verkehrsschilder auf Wildtiere hinweisen.
Gleichzeitig erinnert die Polizei daran, dass der Fahrer eines Fahrzeugs, das in einen Tierunfall auf der Straße verwickelt ist, gemäß dem Gesetz über die Verkehrssicherheit zur Verantwortung gezogen wird, wenn festgestellt wird, dass der Unfall aufgrund eines Verstoßes gegen die Verkehrsregeln verursacht wurde, d. h. wenn er mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren ist.
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