
(Patria) - In Sarajevo fand heute die 51. außerordentliche Sitzung des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina statt.
Auf der Sitzung wurde das Ministerium für Finanzen und Schatzamt von Bosnien und Herzegowina beauftragt, unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen, einen entsprechenden Lösungsvorschlag zur Art und Weise der Vollstreckung des Schiedsspruchs des ICSID-Tribunals in Washington, Nummer ARB/16/36 vom 18. April 2022, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina vorzulegen, im Einklang mit den Vorschriften über die Finanzierung der Institutionen von Bosnien und Herzegowina.
Die erwartete Lösung würde die Art und Weise der Zahlung der Hauptschuld samt Zinsen und Kosten dieses Schiedsverfahrens an den Kläger umfassen, der von Bosnien und Herzegowina die Begleichung von Verbindlichkeiten in Höhe von 55.841.498,99 Euro (109.216.479,00 KM) verlangt, die sich auf die Berechnung der Hauptschuld mit Zinsen zum 1. März 2025 beziehen.
Zusätzlich verlangt der Kläger auch die Zahlung von 487.457,49 Euro (953.383,98 KM) für die Kosten der von ihm eingeleiteten Vollstreckungsverfahren.
Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina möchte mit der Begleichung der millionenschweren Verbindlichkeit die weitere Berechnung von Zinsen, die täglich 9.000 Euro betragen, sowie die vom Kläger in Bosnien und Herzegowina (in Mostar, Banja Luka, Brčko und Sarajevo) und im Ausland (Luxemburg und Belgien) eingeleiteten Vollstreckungsverfahren stoppen, die auf eine Gefährdung des Vermögens der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina, der Einkünfte der Agentur für Flugsicherungsdienste von Bosnien und Herzegowina (BHANSA) aus EUROCONTROL sowie der Haushaltsmittel der Institutionen von Bosnien und Herzegowina abzielen.
Die Rechtsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina wurde auf der heutigen Sitzung beauftragt, eine Vereinbarung mit der Anwaltskanzlei zu schließen, die Bosnien und Herzegowina bevollmächtigt im Vollstreckungsverfahren in Brüssel vertreten wird, das auf Antrag von 'Viaduct' auf die Einkünfte der BHANSA aus EUROCONTROL im Zusammenhang mit dem Urteil des ISCID-Tribunals eingeleitet wurde.
Zuvor wurde die Information über die Arbeit des Verhandlungsteams mit den Bevollmächtigten von Viaduct d.o.o. Portorož und andere für das Vorgehen nach dem Urteil des ICSID-Tribunals im Verfahren Viaduct d.o.o. Portorož und andere gegen Bosnien und Herzegowina sowie der aktuelle Stand der Verhandlungen erörtert.
Die rechtlichen Bevollmächtigten des Klägers Viaduct d.o.o. Portorož und andere lehnten im März dieses Jahres bei einem Treffen den Vorschlag des vom Ministerrat von Bosnien und Herzegowina ernannten Verhandlungsteams bezüglich eines Zinsverzichts und einer Ratenzahlung der Schuld ab.
An dem Verhandlungsteam nahmen Vertreter der Rechtsanwaltschaft, des Ministeriums für Finanzen und Schatzamt und des Justizministeriums von Bosnien und Herzegowina teil, ohne einen Abgesandten der Regierung der Republika Srpska, die trotz der Aufforderung des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina keinen eigenen Vertreter benannt hat.
Wir erinnern daran, dass das slowenische Unternehmen 'Viaduct und andere' ein Schiedsverfahren wegen der einseitigen Kündigung des Konzessionsvertrags der Regierung der Republika Srpska für den Bau eines Wasserkraftsystems an der Vrbas eingeleitet hat.
Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina hat sich bereits mehrfach auf das Abkommen über gegenseitige Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren in der Sache des slowenischen Unternehmens 'Viaduct' d.o.o. Portorož und andere gegen die beklagte Bosnien und Herzegowina berufen, das der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina und die Regierung der Republika Srpska im Jahr 2017 geschlossen haben.
Mit diesem Abkommen verpflichtete sich die Regierung der Republika Srpska, alle ihre Zahlungsverpflichtungen aus dem in diesem Schiedsverfahren ergangenen Urteil im Namen von Bosnien und Herzegowina bedingungslos zu erfüllen, nach Erhalt eines dokumentierten Antrags der Rechtsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina.
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