
SARAJEVO, (Patria) - Die föderale Finanzministerin Jelka Milićević betonte nach der heutigen Sitzung der FBiH-Regierung, dass die neuen Gesetze über Beiträge und Einkommensteuer jeden Bürger betreffen, die die FBiH-Regierung in Form von Vorschlägen auf der heutigen Sitzung in Sarajevo verabschiedet und dem parlamentarischen Verfahren zugeleitet hat.
- Dies sind Gesetze, die die Beitragsregeln für Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Begünstigten dieser Rechte aus außerbudgetären Fonds regeln und in gewisser Weise Gesetze sind, die im Rahmen der Reformagenda definiert wurden - sagte Milićević.
Die Bedeutung der Verabschiedung dieses Gesetzes liegt in der Tatsache, dass dieser Bereich umfassend geregelt und eine große Uneinheitlichkeit in Bezug auf Sätze, Bemessungsgrundlagen und Beitragspflichten vermieden wird.
Mit den vorgeschlagenen Lösungen werden die Beiträge zulasten der Arbeitgeber abgeschafft und der Gesamtbeitragssatz von derzeit 41,5 auf 33,5 Prozent gesenkt. Gleichzeitig wurde die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung erweitert, und neben den Gehältern werden auch Verpflegungs- und Urlaubsentschädigungen berechnet.
- Das Grundprinzip war also die Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die Steuer- und Beitragsberechnung und die Senkung dieses Satzes in gewisser Weise. Bisher hatten wir Beiträge für Gehälter und Entschädigungen von 41,5 Prozent, aber seine Besonderheit war neben der Höhe auch das Problem, dass es Komplikationen gab, d.h. eine spezifische Berechnungsmethode. Im neuen Gesetz wollten wir neben der Entlastung der Arbeitskosten auch die Beitragsberechnung selbst erleichtern. Im vorliegenden Gesetzesentwurf beträgt er 33,5 Prozent und setzt sich aus Rentenversicherungsbeiträgen von 18,5 Prozent des Bruttogehalts, 13,5 Prozent für die Krankenversicherung und 1,5 Prozent für die Arbeitslosenversicherung zusammen - sagte Milićević.
Milićević fügte hinzu, dass die Gesetze auch für Arbeitnehmer wichtig seien, da bisher ein großer Anteil steuerfreier Einnahmen vorhanden war, so dass die Arbeitnehmer oft geringe Bemessungsgrundlagen für die Beitragszahlung hatten und somit auch geringe Renten im Rentenalter.
Sie betonte, dass derzeit alle Einnahmen aus oder außerhalb eines Arbeitsverhältnisses besteuert werden und in die Bemessungsgrundlage für die Rentenberechnung einfließen.
- Insbesondere sind die bisherigen Entschädigungen für Urheberwerke – Einnahmen aus selbstständiger Arbeit – spezifisch. Sie wurden zwar bezahlt, aber es gab keine Rechte aus diesen Entschädigungen, d.h. Steuern und Beiträge. In diesem Fall fließen auch diese Einnahmen, d.h. die gezahlten Beiträge, in die Bemessungsgrundlage für die zukünftige Rente usw. ein - unterstrich Milićević.
Die Gesetze erkennen Einnahmen aus sechs Quellen an – Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit, das ist die Arbeit von Angestellten bei einem Arbeitgeber. Zweitens sind dies Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, d.h. Werkverträge, Arbeit in Kommissionen, Vertretungsorganen, Gelegenheitsarbeiten bei Arbeitgebern unter bestimmten Bedingungen.
Darüber hinaus gibt es Einkommen aus Vermögen und Vermögensrechten, d.h. Vermietung oder Erzielung von Rechten aus dem Verkauf von Immobilien.
- Einnahmen aus Finanzanlagen werden zum ersten Mal und Dividendenerträge werden besteuert. Hinzu kommen Zinsen, bei denen nur Festgelder mit einem Satz von 10 Prozent besteuert werden, und sonstige Einnahmen, die Einnahmen für besondere Sportler, Künstler bzw. Menschen aus Sport und Kultur sind - sagte Milićević.
Im Vergleich zum geltenden Gesetz werden im vorgeschlagenen Einkommensteuergesetz alle Gewinne aus Glücksspielen besteuert, was bedeutet, dass es keinen steuerfreien Teil mehr geben wird.
- Auf diese Weise werden wir, da wir mit Änderungen und Ergänzungen des Glücksspielgesetzes nicht erfolgreich waren, diesen Teil der Besteuerung aller Glücksspielgewinne durch die Einkommensteuer zurückführen - betonte die föderale Ministerin.
Da bisher ein einheitlicher Satz von 10 Prozent galt, werden im neuen Einkommensteuergesetz drei Sätze eingeführt – einer ist null für Gehälter bis 700 KM, ein Satz von 10 Prozent für Einkommen bis 1.500 und 20 Prozent für Einkommen über 1.500 KM.
Mit dieser Steuerbelastung soll ein Unterschied zwischen Geringverdienern und Besserverdienenden gemacht werden.
Die stellvertretende föderale Finanzministerin Mira Bradara erklärte, dass bei der Verabschiedung der neuen Gesetze die Prinzipien verfolgt wurden, die neutralen Einfluss auf die Einnahmen der außerbudgetären Fonds zu wahren.
- Das zweite Prinzip war die Erweiterung der Bemessungsgrundlage und die Senkung der Beitragssätze, und nicht nur, dass die Sätze um etwa acht Indexpunkte gesenkt wurden (von 41,5 auf 33,5 Prozent), sondern es ist sehr wichtig, dass sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die Sätze fast im ganzen Land harmonisiert wurden. Das ist ein bedeutender Fortschritt - bestätigte Bradara.
Der stellvertretende föderale Finanzminister Hajrudin Hadžimehanović sagte den Bürgern, dass durch das Beitragsgesetz der Gesamtbeitragssatz auf das Gehalt von 10,5 Prozent (der parafiskalische Teil, der den Arbeitgeber belastete) abgeschafft wird.
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