Regierung der Republika Srpska stellt Ultimatum an Angestellte in Institutionen von BiH, beauftragt Innenministerium mit Ausarbeitung eines neuen Grenzkontrollgesetzes

Patria
AutorPatria
21:30
Podijeli:
Regierung der Republika Srpska stellt Ultimatum an Angestellte in Institutionen von BiH, beauftragt Innenministerium mit Ausarbeitung eines neuen Grenzkontrollgesetzes

(Patria) - In Banja Luka fand heute eine Sondersitzung der Regierung der Republika Srpska statt, an der auch der Präsident der Republika Srpska Milorad Dodik und das Mitglied des Staatspräsidiums von BiH Željka Cvijanović teilnahmen.

Aus der Regierung der Republika Srpska wurde mitgeteilt, dass heute die „Information über die aktuelle politisch-sicherheitspolitische Lage in der Republika Srpska aufgrund des rechtswidrigen Handelns von Christian Schmidt“ angenommen wurde.

Die Regierung beauftragte das Innenministerium, in kürzester Frist einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Grenzkontrolle und des Übertritts der Staatsgrenze von BiH auf dem Territorium der Republika Srpska auszuarbeiten und die Aufgaben der Grenzkontrolle durch Polizeibeamte des Innenministeriums der Republika Srpska durchführen zu lassen.

„Ebenso wird das Innenministerium und das Justizministerium beauftragt, die aus der Republika Srpska stammenden Angestellten der Staatlichen Ermittlungs- und Schutzbehörde sowie Richter, Staatsanwälte und Angestellte, die ihren Wohnsitz in der Republika Srpska haben und im Gericht von BiH, der Staatsanwaltschaft von BiH und dem Obersten Justiz- und Disziplinarrat von BiH beschäftigt sind und ihre Bereitschaft zur Übernahme in die Institutionen der Republika Srpska äußern, bis Mittwoch, dem 19. März dieses Jahres zu übernehmen, wonach die Regierung der Republika Srpska ein Verfahren zur Außerkraftsetzung der Akte einleiten wird, die dieses Recht vorsehen“, teilte die Regierung der Republika Srpska mit.

„Darüber hinaus beauftragte die Regierung der Republika Srpska das Innenministerium und das Justizministerium, „im Rahmen ihrer Zuständigkeiten kontinuierlich Daten von Justiz- und anderen Institutionen der Republika Srpska über die Anwendung des Gesetzes über die Nichtanwendung des Gesetzes und das Verbot der Tätigkeit nicht verfassungsmäßiger Institutionen von BiH sowie des Gesetzes über die Nichtanwendung von Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs von BiH auf dem Territorium der Republika Srpska zu sammeln und Maßnahmen zur Sanktionierung von Einzelpersonen und Institutionen zu ergreifen, die dagegen verstoßen.

Ebenso wird das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit beauftragt, in kürzester Frist einen Gesetzesentwurf zur Regelung des Verfahrens zur Bildung einer Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte der Republika Srpska auszuarbeiten, der diesen Bereich regeln würde“, heißt es in der Mitteilung.

Ebenso wird das Ministerium für Finanzen des Entitäten beauftragt, „die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für die Einrichtung und Funktionsweise der durch Gesetze der Nationalversammlung der Republika Srpska gegründeten Institutionen der Republika Srpska sowie der Institutionen, die zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung der Republika Srpska in der nächsten Zeit gegründet werden, zu gewährleisten“.

„Ebenso wird das Finanzministerium beauftragt, allen Institutionen in der Republika Srpska, die aus dem Haushalt finanziert werden und die in ihrer Tätigkeit die von der Nationalversammlung der Republika Srpska verabschiedeten Gesetze, Vorschriften und allgemeinen Akte nicht anwenden, die Finanzierung aus dem Haushalt der Republika Srpska einzustellen und dem zuständigen Fachministerium vorzuschlagen, ein Verfahren zur Verabschiedung entsprechender Gesetze zur Abschaffung dieser Institutionen einzuleiten“, heißt es in der Mitteilung.

Die Regierung der Republika Srpska beauftragte das Innenministerium, „entsprechend der aktuellen politisch-sicherheitspolitischen Lage in BiH die maximalen Kapazitäten zu mobilisieren, um geschützte Personen und besonders gesicherte Objekte zu gewährleisten, und alle gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen und Handlungen zu ergreifen, um die reibungslose Erfüllung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten geschützter Personen zu gewährleisten.“

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