
(Patria) - Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat heute in einer Telefonsitzung den Beschluss über eine Vorauszahlung zur Rentenanpassung von 11,2 Prozent genehmigt, der vom Verwaltungsrat des Föderalen Renten- und Invalidenversicherungsfonds gemäß Artikel 79 Absatz 5 des Gesetzes über die Renten- und Invalidenversicherung erlassen wurde.
Wie das Föderale Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik erläuterte, hat der Föderale Renten- und Invalidenversicherungsfonds gemäß Artikel 79 Absatz 5 des Gesetzes über die Renten- und Invalidenversicherung einen Beschluss über eine Vorauszahlung zur Rentenanpassung in Höhe von 11,2 Prozent vorgelegt, der vom Verwaltungsrat des Föderalen Renten- und Invalidenversicherungsfonds erlassen wurde.
Der Erhöhungsprozentsatz stellt einen Vorauszahlungsbetrag dar, und der endgültige Beschluss zur Rentenanpassung ab dem 1.1.2026 wird nach Veröffentlichung der Daten des Föderalen Statistikamtes über die Wachstumsrate des Verbraucherpreisindex und die Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres im Verhältnis zum Vorjahr getroffen.
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