Föderale Regierung legt endgültige Listen fest: 5,9 Millionen KM Zuschüsse zur Unterstützung des Kleingewerbesektors

Patria
AutorPatria
17:45
Podijeli:
Föderale Regierung legt endgültige Listen fest: 5,9 Millionen KM Zuschüsse zur Unterstützung des Kleingewerbesektors

(Patria) - Die Föderale Regierung hat auf ihrer heutigen Telefonkonferenz auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk zwei Beschlüsse zur Festlegung der endgültigen Liste der Begünstigten von Zuschüssen, die im Haushalt der Föderation Bosnien und Herzegowina für 2026 diesem Ministerium zugewiesen wurden, in einer Gesamthöhe von 5.915.068,11 KM verabschiedet.

Der erste Beschluss legt die endgültige Liste der Begünstigten von Zuschüssen für Kapitaltransfers an andere Regierungsebenen und Fonds fest, basierend auf dem Beschluss zur Annahme des Programms zur Verwendung von Mitteln für Kapitaltransfers im Rahmen des Programms zur Unterstützung des Kleingewerbesektors zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Mittel zur Umsetzung dieses Beschlusses in Höhe von 4.917.417,71 KM wurden im Haushalt der Föderation Bosnien und Herzegowina dem Föderalen Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk für das Projekt „Bau von Gründerzentren“ zugewiesen.

Der zweite Beschluss legt die endgültige Liste der Begünstigten von Zuschüssen für laufende Transfers an gemeinnützige Organisationen fest, basierend auf dem Beschluss zur Annahme des Programms zur Verwendung von Mitteln für laufende Transfers im Rahmen des Programms zur Unterstützung des Kleingewerbesektors zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Mittel zur Umsetzung dieses Beschlusses in Höhe von 997.650,40 KM wurden im Haushalt der Föderation Bosnien und Herzegowina dem Föderalen Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk für die Projekte „Verbesserung der institutionellen Gründerinfrastruktur“ und „Anreize für Kammern“ zugewiesen.

Die heute verabschiedeten Beschlüsse sehen auch vor, dass die endgültigen Begünstigtenlisten auf der Website des Ministeriums veröffentlicht werden und dass dieses Ministerium spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Beschlüsse Verträge mit den Mittelbegünstigten abschließen wird, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln.

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