Regierung der Föderation BiH legt Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über pflegende Eltern fest

Patria
AutorPatria
18:53
Podijeli:
Regierung der Föderation BiH legt Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über pflegende Eltern fest

(Patria) - Die Regierung der Föderation BiH hat heute auf ihrer Sitzung in Mostar auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik den Gesetzesentwurf über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über pflegende Eltern in der Föderation BiH festgelegt, der in das weitere parlamentarische Verfahren eingeleitet wird.

Der Antragsteller führt in der Begründung aus, dass diese Änderungen und Ergänzungen insgesamt 11 Artikel umfassen, mit deren Bestimmungen die bestehenden gesetzlichen Lösungen verbessert und festgestellte Probleme bei der Umsetzung dieser Vorschrift behoben werden sollen. Die Änderungen und Ergänzungen beziehen sich auf den Begriff und den Status des pflegenden Elternteils, ferner auf die Voraussetzungen für die Anerkennung des Status sowie auf die Gründe für die Nichtanerkennung dieses Status.

Sie beziehen sich auch auf das Erlöschen des Status und die Einleitung des Verfahrens zur Anerkennung des Status des pflegenden Elternteils sowie auf das Verzeichnis der Personen, denen dieser Status anerkannt wurde.

Unter anderem betrifft eine der Änderungen und Ergänzungen die taxative Definition der Kategorie von Verwandten, die im Kontext der Anwendung dieser Vorschrift den Status eines pflegenden Elternteils erlangen können.

So wird vorgeschrieben, dass den Status eines pflegenden Elternteils der Ehegatte oder der Lebenspartner, das Kind oder der Stiefkind, Blutsverwandte und Verschwägerte erlangen können. Auch wird bei Verwandten als pflegenden Eltern der gemeinsame Haushalt als Voraussetzung für die Erlangung des Status definiert.

Darüber hinaus wird die Lebensgemeinschaft der Ehe gleichgestellt, und mit den vorgeschlagenen Änderungen wird es auch jenen Eltern ermöglicht, den Status eines pflegenden Elternteils zu erlangen, deren Kinder sich im Bildungssystem befinden, unabhängig von der Anzahl der Stunden, die sie in einer Bildungs- oder Vorschuleinrichtung verbringen.

Der Antragsteller führt in der Begründung aus, dass hinsichtlich der fiskalischen Auswirkungen, die die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über pflegende Eltern auf den Haushalt der Föderation BiH haben werden, zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen.

Es wurde erläutert, dass der Grund für diese Erhöhung der neue, erhöhte Betrag des Mindestlohns für das Jahr 2025 ist, der von bisher 619 KM auf 1.000 KM erhöht wurde, wodurch es automatisch auch zu einer Erhöhung der Geldleistung für pflegende Eltern kam, die in genau der Höhe des genannten Lohns anerkannt wird.

Als zweiten Grund führen sie an, dass es durch die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen auch zu einer Erhöhung der Zahl der Empfänger dieser Leistung kommen wird, da die Verletzung als Ursache der Behinderung entfällt, was bisher ein ausschließendes Kriterium für die Inanspruchnahme des Rechts war, ferner werden Ehegatten als neue Kategorie eingeführt und die Beschränkung für Kinder, die sich mehr als vier Stunden in Bildungs- und Vorschuleinrichtungen aufhalten, entfällt.

Auf der Grundlage der genannten Änderungen und Ergänzungen erwartet der Antragsteller eine Erhöhung der bestehenden Zahl der Empfänger.

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