
Die Föderationsregierung hat einen Beschluss gefasst, der die Föderale Inspektionsverwaltung zur Anwendung des Gesetzes über die Qualitätskontrolle bestimmter Produkte bei der Ein- und Ausfuhr verpflichtet, berichtet die bosnische Nachrichtenagentur Patria.
Die föderalen Marktinspektoren sind verpflichtet, Anträge auf Qualitätsprüfung von Zigaretten an die Wirtschaftsunternehmen zu richten, die durch Beschlüsse des Föderalen Handelsministeriums dazu ermächtigt sind.
Der Direktor der Föderalen Inspektionsverwaltung ist beauftragt, bis zum 31.12.2014 eine Kontrolle durchzuführen und die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowinas über die rechtswidrige Übersendung von Proben zur Qualitätsprüfung von Zigaretten an das Unternehmen „Herkon“ d.o.o. Mostar zu informieren, das für diese Kontrolle nicht ermächtigt ist.
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