
(Patria) - Ende 2025 verabschiedete die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina Beschlüsse zur Mindestlohn für 2026, zu Beitragsgrundlagen für Handwerker sowie zu Entschädigungen für Dienstreisen. Alle Beschlüsse wurden im Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina veröffentlicht.
Der minimale Nettolohn für 2026 wurde auf 1.027 KM festgelegt. Dies ist der Lohn, den ein Arbeitnehmer nach Steuern auf sein Transaktionskonto erhält.
Die Grundlage für diesen Nettolohn beträgt unter Berücksichtigung eines Koeffizienten von 1,0 für die Steuerkarte 1.605,48 KM. Für Arbeitnehmer ohne Steuerkarte beträgt die Grundlage für die Berechnung des Mindestlohns 1.653,79 KM.
Bei der Grundlage für die Beitragsberechnung gab es im Vergleich zu 2025 eine Erhöhung: Für Handwerker, die ihr Einkommen anhand von Geschäftsbüchern ermitteln, beträgt die Beitragsgrundlage: 2.710,00 KM - für freie Berufe (Programmierer, Übersetzer, Anwälte...). Im Jahr 2025 betrug die Grundlage 2.329 KM, was einer Erhöhung um 381 KM entspricht.
Nach der Erhöhung der Grundlage zahlen Programmierer, Übersetzer, Anwälte und andere, die zu den freien Berufen gehören, 975,60 KM an Beiträgen.
Hier ist eine Übersicht über die anderen Grundlagen:
1.602,00 KM - für selbstständige Handwerks- und verwandte Tätigkeiten (andere Handwerke, Dienstleister, Handelsgeschäfte). Im Vergleich zu 2025 wurde sie um 266 KM erhöht.
715,00 KM - für selbstständige Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft (2025 waren es 614 KM)
715,00 KM - für selbstständige Tätigkeiten von Einzelhändlern. 2025 waren es 614 KM.
Für Handwerker, die ihr Einkommen pauschal ermitteln und zahlen (Pauschalisten), beträgt die monatliche Grundlage für die Beitragsberechnung:
1.355,00 KM - für selbstständige Handwerks- und verwandte Tätigkeiten (2025 waren es 1.164 KM)
616,00 KM - für gering profitierende Tätigkeiten traditioneller Handwerksberufe
616,00 KM - für selbstständige Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft,
616,00 KM - für selbstständige Tätigkeiten im Taxigewerbe (für diese drei Tätigkeiten betrug die Grundlage 529 KM).
und
715,00 KM - für selbstständige Tätigkeiten von Einzelhändlern. 2025 waren es 614 KM.
Andere Handwerker zahlen 576,72 KM (Händler, Gastronomen, andere Handwerker), landwirtschaftliche Erzeuger, die ihr Einkommen anhand von Geschäftsbüchern ermitteln, und Einzelhändler zahlen 257,40 KM, und gering profitierende Tätigkeiten und Pauschalisten zahlen 221,76 KM.
Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat auch eine Entscheidung zur Erhöhung des steuerfreien Betrags für Dienstreiseentschädigungen verabschiedet.
Somit wurde der steuerfreie Betrag für Dienstreiseentschädigungen und Entschädigungen für Außendienst von bisher 25,00 KM auf 45,00 KM pro Tag erhöht. Dies war seit längerem eine Forderung der Arbeitgeber.

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