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Die Regierung von FBiH hat heute mit Stimmenmehrheit den Vorschlag zur Ernennung von Dragan Lukač zum Direktor der Föderalen Polizeibehörde (FUP) nicht angenommen, im Zusammenhang mit dem Beschluss des Amtsgerichts Sarajevo vom 13.03.2015, der von Richterin Aida Hasić erlassen wurde, berichtet die bosnische Nachrichtenagentur Patria.
Richterin Hasić erließ den Beschluss auf Klage von Dragan Lukač gegen die Regierung von FBiH, da ihm „verhindert wurde, Direktor der Föderalen Polizeibehörde zu werden“. Er beantragte beim Amtsgericht, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, d.h. bis zum Abschluss des Rechtsstreits an der Spitze der FUP zu bleiben!
Gleichzeitig wurde die Regierung darüber informiert, dass das Gericht für den 30. März dieses Jahres eine Anhörung zur Festlegung der einstweiligen Verfügung angesetzt hat.
Wie wir erfahren, nutzt Lukač noch immer seinen Jahresurlaub, und mit dem 31. März ist er offiziell Rentner.
Wir erinnern daran, dass die Regierung von FBiH am 10. Februar 2015 einstimmig beschlossen hat, den endgültigen Vorschlag des Unabhängigen Ausschusses zur Ernennung von Dragan Lukač zum Direktor der Föderalen Polizeibehörde nicht anzunehmen.
Der Unabhängige Ausschuss unter der Leitung von Sead Selman, mit Hilfe des zukünftigen Innenministers von FBiH, Aljoša Čampara, war jedoch fest entschlossen, Lukač aufgrund verschiedener Interessenverbindungen an der Spitze der FUP zu belassen.
Wie Patria zuvor berichtete, suchte Čampara nach einer geeigneten Person, die eine Entscheidung zugunsten von Lukač treffen würde.
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