Die FBiH-Regierung hat keine neuen Aufsichtsratsmitglieder ernannt, bis zum 14. Februar läuft die Frist für die Einreichung der Entscheidung über die Ernennung der Direktion des Flughafens beim Gericht

Patria
AutorPatria
20:47
Podijeli:
Die FBiH-Regierung hat keine neuen Aufsichtsratsmitglieder ernannt, bis zum 14. Februar läuft die Frist für die Einreichung der Entscheidung über die Ernennung der Direktion des Flughafens beim Gericht

(Patria) - Im Handelsregister des Gerichts erster Instanz in Sarajevo ist immer noch die Direktion des Internationalen Flughafens Sarajevo unter der Leitung von Sanin Ramezić als amtierender Direktor sowie die beiden Geschäftsführer Amadeo Mandić und Slobodan Kadijević eingetragen. Die Sonderabteilung des Obersten Gerichts der FBiH hat am 5. Dezember 2025 Verbote gegen Ramezić und drei Mitglieder des Aufsichtsrats des Flughafens verhängt.

Danach gab die FBiH-Regierung ihre Zustimmung zur Ernennung von Mandić zum amtierenden Direktor, doch gerade wegen dieser Ernennungsweise weigerte sich das Gericht erster Instanz, die Eintragung vorzunehmen. Mandić wurde von der Gesellschafterversammlung der Internationalen Flughafen Sarajevo AG ernannt, und gemäß der Satzung des Flughafens hat die Gesellschafterversammlung nicht die Befugnis, einen amtierenden Direktor zu ernennen oder zu bestätigen, da diese Befugnisse gemäß den Vorschriften dem Aufsichtsrat obliegen.

Auch nachdem das Gericht erster Instanz in Sarajevo die Eintragung von Mandić abgelehnt hatte, wartet man seit dem 14. Januar auf die Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

Nachdem auch der FBiH-Regierung klar wurde, dass sie das Verfahren verletzt hatte, nahm sie auf ihrer Sitzung am 28. Januar die Information des Föderalen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation über die Notwendigkeit der Entscheidungsfindung bezüglich der Internationalen Flughafen Sarajevo AG an.

Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina wird unverzüglich den Vorschlag für eine Entscheidung über die vorherige Zustimmung zur Entlassung der Mitglieder des Aufsichtsrats und den Vorschlag
für eine Entscheidung über die vorherige Zustimmung zur Ernennung von amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats prüfen und entsprechend handeln, um eine funktionale Managementstruktur des Unternehmens herzustellen.

Der Beschluss beauftragt die Internationale Flughafen Sarajevo AG d.o.o. Sarajevo, nach
Erhalt der Entscheidung über die vorherige Zustimmung zur Entlassung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Entscheidung über die vorherige Zustimmung zur Ernennung von amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz in Sarajevo vom 14.1.2026 zu ergreifen, einschließlich der Eintragung in das Handelsregister, um negative Folgen für das Geschäft des Unternehmens und den Status des Flughafenbetreibers zu vermeiden.

Ebenso wird das Föderale Ministerium für Verkehr und Kommunikation beauftragt, die Umsetzung dieses Beschlusses zu überwachen.

In der Information wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die Internationale Flughafen Sarajevo AG
d.o.o. Sarajevo das Ministerium und die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina mit Schreiben über die neue Situation informiert hat, die den Beschluss des Gerichts erster Instanz in Sarajevo beinhaltet, mit dem der Internationalen Flughafen Sarajevo AG
d.o.o. Sarajevo aufgegeben wird, die Anmeldung zur Eintragung der bevollmächtigten Personen in das Handelsregister durch Einreichung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Entlassung und Ernennung von Vorstandsmitgliedern zu ergänzen, mit einer Frist von 30 Tagen.

Die Hälfte der gesetzten Frist ist bereits abgelaufen. In der heutigen Ausgabe des Amtsblatts der FBiH gibt es keine Entscheidungen über die Entlassung und Ernennung von Aufsichtsratsmitgliedern.

Während die Saga um die rechtmäßige Managementstruktur andauert, bleibt unklar, wer die Entscheidungen, Gehälter und andere Dokumente und Verfahren am Internationalen Flughafen Sarajevo unterzeichnet.

Die Ermittlungen in diesem Fall führt POSKOK, und ob sie auf die Mitglieder der Regierung ausgeweitet werden, die unrechtmäßig ihre Zustimmung zur Ernennung von Mandić zum amtierenden Direktor durch die Gesellschafterversammlung erteilt hat.

Neben dieser Ernennung führt POSKOK auch Verfahren bezüglich bestimmter Ernennungen in der FUP, BH Pošta, der Föderalen Zivilschutzbehörde usw.

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