Föderationsregierung: Kredite bis zu 300.000 KM

Patria
AutorPatria
14:32
Podijeli:
Föderationsregierung: Kredite bis zu 300.000 KM

(Patria) - Die Regierung der Föderation von Bosnien und Herzegowina hat auf ihrer heutigen Sitzung in Sarajevo die Programme dreier föderaler Ministerien verabschiedet, die es Unternehmern ermöglichen, Mittel aus dem Garantiefonds zu nutzen, der bei der Entwicklungsbank der Föderation von Bosnien und Herzegowina eingerichtet wurde. Es handelt sich um die föderalen Ministerien für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk, Energie, Bergbau und Industrie sowie Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Forstwirtschaft. Die Ziele dieser Kredit-Garantieprogramme sind es, unter den erschwerten Geschäftsbedingungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie, Unternehmer zu unterstützen, die Probleme beim Zugang zu Krediten haben, um die notwendige Liquidität aufrechtzuerhalten, das bestehende Beschäftigungsniveau zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Zwei Programme fallen in die Zuständigkeit des Föderalen Ministeriums für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk: eines ist für Handwerker und andere selbstständige Gewerbetreibende vorgesehen, das andere für Kleinst-, kleine und mittelständische Unternehmen.

Der Gesamtbetrag der Garantien im Rahmen des Programms für Handwerker und andere selbstständige Gewerbetreibende beträgt 50.000.000 KM. Kredite, für die im Rahmen dieses Programms Garantien ausgestellt werden können, sind für Liquidität, Betriebsmittel, Investitionen und kurzfristige Zwecke bestimmt, und in allen vier Fällen beträgt die Kredithöhe bis zu 300.000 KM.

Für das Programm für Kleinst-, kleine und mittelständische Unternehmen beträgt der Gesamtbetrag der Garantien 150.000.000 KM. Im Rahmen dieses Programms betragen die Kredite bis zu 1.250.000 KM und sind für die Aufrechterhaltung der Liquidität, Betriebsmittel, Investitionen und kurzfristige Zwecke bestimmt. Die Garantien des Fonds sind zunächst für einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten ab dem Tag der Erklärung des Endes der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Notlage bestimmt, um das Kreditpotenzial von Handwerkern und anderen selbstständigen Gewerbetreibenden sowie von Kleinst-, kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Sicherung von Finanzierungsquellen zu stärken, um die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der Föderation von Bosnien und Herzegowina abzumildern und Bedingungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu schaffen.

Ziel des Programms ist es, die Liquidität und das bestehende Beschäftigungsniveau zu erhalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen, indem der Zugang zu Krediten erleichtert wird. Auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Energie, Bergbau und Industrie hat die Regierung zwei Kredit-Garantieprogramme verabschiedet – für große Unternehmen und für Exporteure, wobei der Gesamtbetrag der verfügbaren Mittel für jedes dieser Programme 100 Millionen KM beträgt. Große Unternehmen werden gemäß dem Gesetz über Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung in der Föderation von Bosnien und Herzegowina als solche definiert, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Finanzberichte mindestens zwei der drei vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen: die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten während des Jahres übersteigt 250, der durchschnittliche Wert des Geschäftsvermögens am Ende des Geschäftsjahres übersteigt 4.000.000 KM und der Gesamtjahresumsatz übersteigt 8.000.000 KM.

Im Programm für Exporteure heißt es, dass jedes Wirtschaftsunternehmen, das aufgrund der durch das COVID-19-Virus verursachten Pandemie auf Geschäftsschwierigkeiten gestoßen ist und im vorangegangenen Geschäftsjahr, für das die offiziellen Jahresabschlussberichte des Unternehmens verfügbar sind, mindestens 30 Prozent seines Umsatzes aus Exporten erzielt hat, Anspruch auf die Garantie haben kann.

Auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Forstwirtschaft wurde das Kredit-Garantieprogramm für Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie verabschiedet. Der Gesamtbetrag der Garantien im Rahmen dieses Programms, die aus dem Garantiefonds von der Entwicklungsbank der Föderation von Bosnien und Herzegowina genehmigt werden, beträgt 100.000.000 KM und kann bis spätestens 31.05.2021 ausgestellt werden.

Für die Programme aller drei föderalen Ministerien gilt gemeinsam, dass Garantien des Fonds für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten, einschließlich einer tilgungsfreien Zeit von bis zu 18 Monaten für langfristige Kredite, ausgestellt werden können. Diese sind für die Finanzierung der laufenden Liquidität (Zahlung von Bruttolöhnen, laufenden Betriebskosten usw.) ab dem Tag der Ausrufung des Notstands, d.h. ab dem 17.03.2020, für Betriebsmittel, die Fertigstellung bereits begonnener Investitionen vor Ausrufung des Notstands sowie für kleinere Investitionen bestimmt.

Garantien können nicht für Kredite ausgestellt werden, die für den Kauf von Grundstücken und Geschäftsräumen, Geschäftsanteilen oder Aktien bestimmt sind, für die Finanzierung von Transaktionen zwischen dem Kreditnehmer und mit ihm verbundenen Personen sowie für die Refinanzierung bestehender Kreditverpflichtungen aus Finanzierungsleasing. Die Garantien des Fonds, die nach Ablauf von 12 Monaten nach Erklärung des Endes der durch die Pandemie verursachten Notlage, d.h. nach dem 31.05.2021, ausgestellt werden, werden auf die Unterstützung der Aufnahme neuer, des Wachstums und der Entwicklung bestehender Geschäftsaktivitäten, der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, von Innovationen und zusätzlicher Beschäftigung ausgerichtet sein, wofür neue Programme erlassen werden.

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