
(Patria) - Die Föderale Regierung von FBiH hat auf ihrer heutigen Dringlichkeitssitzung einen Beschluss über die Festlegung der Verteilungsmodalitäten und des Verfahrens für die Zuweisung von Mitteln, die im Haushalt von FBiH für 2025 festgelegt sind, an das Föderale Finanzministerium mit dem Wirtschaftscode Kapitaltransfers an andere Regierungsebenen und Fonds – Kantone und Gemeinden in Höhe von 48.000.000 KM verabschiedet.
Der Beschluss sieht vor, dass Mittel in Höhe von 48.000.000 KM an Gemeinden und Städte zur Finanzierung und Kofinanzierung von Projekten, Anträgen und Initiativen zugewiesen werden, die in den lokalen Selbstverwaltungseinheiten umgesetzt werden.
Die Mittel werden an Gemeinden und Städte zur Finanzierung und Kofinanzierung von Projekten, Anträgen und Initiativen in den Bereichen Straßen- und kommunale Infrastruktur, dann für Bildungseinrichtungen, Sport- und Kultureinrichtungen und andere für lokale Selbstverwaltungseinheiten wichtige Einrichtungen sowie zur Finanzierung anderer wichtiger Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich lokaler Selbstverwaltungseinheiten zugewiesen.
Die Föderale Regierung von FBiH wird nach Inkrafttreten dieses Beschlusses einen öffentlichen Aufruf zur Einreichung von Anträgen für die Finanzierung und Kofinanzierung von Projekten, Anträgen und Initiativen veröffentlichen.
Der öffentliche Aufruf wird auf der Website der Föderalen Regierung von FBiH und in Tageszeitungen veröffentlicht.
Darüber hinaus wird die Föderale Regierung von FBiH eine Kommission einrichten, die die eingereichten Projekte, Anträge und Initiativen prüft und bewertet und auf dieser Grundlage einen Vorschlag für die Begünstigten der genannten Mittel erstellt, auf dessen Grundlage das Föderale Finanzministerium einen Beschlussentwurf erstellt und ihn der Föderalen Regierung von FBiH zur Prüfung vorlegt.
Die Föderale Regierung von FBiH wird auf der Grundlage dieses besonderen Beschlusses die endgültigen Mittelbeträge festlegen, die einzelnen Gemeinden und Städten zugewiesen werden, sowie die Zuweisungsdynamik und die Berichterstattung über die verausgabten Mittel.
Für die Umsetzung dieses Beschlusses ist das Föderale Finanzministerium zuständig, und der Beschluss tritt am Tag seiner Verabschiedung in Kraft und wird im Amtsblatt von FBiH veröffentlicht.
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