Föderationsregierung gibt positives Gutachten ab, aber gibt es eine Mehrheit für ein Gesetz zur Überprüfung von Interessenkonflikten und Vermögen von Amtsträgern?

Patria
AutorPatria
13:15
Podijeli:
Föderationsregierung gibt positives Gutachten ab, aber gibt es eine Mehrheit für ein Gesetz zur Überprüfung von Interessenkonflikten und Vermögen von Amtsträgern?

(Patria) - Die Föderationsregierung gab letzte Woche ein positives Gutachten zum Gesetzesentwurf zur Verhinderung von Interessenkonflikten in den Behörden der Föderation BiH ab, der von 13 föderalen Abgeordneten verschiedener politischer Parteien, sowohl aus der Regierung als auch aus der Opposition, in das Verfahren eingebracht wurde. Nun soll das Gesetz dem Parlament zur Beratung vorgelegt werden.



Es handelt sich um ein umfassendes Gesetz mit insgesamt 35 Artikeln. Seit 2013 gibt es keine funktionierende Stelle zur Lösung von Interessenkonflikten. Eine Untersuchung von Transparency International hat gezeigt, dass mehr als 200 Amtsträger auf föderaler Ebene in der Föderation BiH zwei oder sogar mehr öffentliche Ämter innehaben, aber niemand stellt Interessenkonflikte fest.

Obwohl Interessenkonflikte auf Ebene des Kantons Sarajevo und auf staatlicher Ebene sanktioniert werden, werden zahlreiche Amtsträger von diesen Regierungsebenen beispielsweise in Verwaltungs- oder Aufsichtsräte auf föderaler Ebene in der Föderation BiH berufen, wodurch sie Interessenkonflikte umgehen, da diese auf föderaler Ebene in der Föderation BiH weder festgestellt noch sanktioniert werden.

Das neue Gesetz etabliert einen Umsetzungsmechanismus und regelt diesen Bereich im Einklang mit internationalen Empfehlungen und Standards. Das Gesetz legt fest, dass ein Amtsträger kein weiteres öffentliches Amt bekleiden oder Mitglied von Führungsgremien auf anderen Regierungsebenen sein darf, regelt die Fristen für den Rücktritt bei Übernahme eines öffentlichen Amtes, Beschränkungen in Bezug auf politische Aktivitäten und Verbote des Erwerbs privater Vorteile durch die Nutzung eines öffentlichen Amtes.


Besonders geregelt werden Beschränkungen nach Beendigung des öffentlichen Amtes, d.h. das Verbot der Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten ein Jahr nach Beendigung des öffentlichen Amtes.

Amtsträger werden auch verpflichtet sein, während der Ausübung ihres öffentlichen Amtes sowie zwei Jahre nach Beendigung des Amtes über ihr Vermögen, ihre finanzielle Situation und ihre Interessen Bericht zu erstatten. Die Vermögenserklärung bezieht sich auch auf nahe Verwandte.

Für die Umsetzung dieses Gesetzes ist die Kommission zur Entscheidung über Interessenkonflikte zuständig, ein ständiges, unabhängiges und eigenständiges Gremium, das auf öffentlichen Aufruf vom Parlament der Föderation BiH ernannt wird. Die Kommission wird einen Vorsitzenden und sechs Mitglieder haben, die für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden, mit der Möglichkeit einer weiteren Amtszeit. Die Kommission ist dem Parlament der Föderation BiH für ihre Arbeit verantwortlich. Sowohl der Vorsitzende als auch die Mitglieder der Kommission unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzes.

Das Gesetz legt insbesondere die Voraussetzungen für die Mitglieder der Kommission in Bezug auf Bildung, Berufserfahrung und die Tatsache fest, dass sie fünf Jahre vor ihrer Bewerbung kein öffentliches Amt bekleidet oder einer politischen Partei angehört haben.

Wenn es um die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung von Interessenkonflikten geht, kann die Kommission von Amts wegen oder auf Anzeige einer natürlichen oder juristischen Person, einer Institution, einer Behörde oder auf anonyme Anzeige tätig werden.

Sollten im Laufe des Verfahrens Beweise für die Begehung einer Straftat gesammelt werden, ist die Kommission verpflichtet, dem zuständigen Staatsanwalt einen Bericht über die festgestellten Tatsachen mit den gesammelten Beweisen vorzulegen.

Dieses Gesetz sieht verschiedene Sanktionen vor, wenn ein Interessenkonflikt oder andere Verstöße gegen dieses Gesetz festgestellt werden.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes tritt das derzeitige Gesetz über Interessenkonflikte in den Behörden der Föderation BiH außer Kraft.

Ungeachtet des positiven Gutachtens der Regierung bedeutet dies nicht, dass es eine Mehrheit für die Verabschiedung dieses Gesetzes geben wird, und die Abstimmung allein wird zeigen, wer für den tatsächlichen Kampf gegen Korruption und die Einhaltung von Gesetzen ist und wem die Grauzone, in der sich die Föderation BiH seit 2013 befindet, dient.


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