
(Patria) - Die Föderale Regierung hat heute auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation Beschlüsse gefasst, mit denen vier Programme zur Verwendung von Kapitaltransfers genehmigt werden, die im Haushalt der Föderation BiH für 2025 diesem Ministerium zugewiesen wurden, in einer Gesamthöhe von 257,5 Millionen KM.
Diese Mittel sind für den Bau der Straßeninfrastruktur in der Föderation BiH bestimmt.
Die Föderale Regierung hat drei Beschlüsse gefasst, mit denen die Programme zur Verwendung von Mitteln „Kapitaltransfers an öffentliche Unternehmen“ in einer Gesamthöhe von fast 240 Millionen KM genehmigt wurden. Die Mittel sind für den Bau von Autobahnen, Schnellstraßen sowie Haupt- und anderen Straßen sowie für die Straßeninfrastruktur bestimmt.
Ebenso hat die Regierung mit Beschlüssen die Projekte festgelegt, die über diese Programme finanziert werden, und die Mittel sind für die Finanzierung der Erstellung von Planungsdokumentationen, Enteignungen, Bau und Überwachung bestimmt.
Für den Bau der Autobahn Orašje - Tuzla wurden 34.947.844 KM bereitgestellt (Abschnitte Maoča – Tuzla und Čanići-Tuzla sowie Abschnitt Orašje-Brčko).
Im Rahmen der Projekte zum Bau der Adriatisch-Ionischen Autobahn wurden für den Abschnitt Počitelj-Stolac 2.744.705 KM bereitgestellt, für die südliche Umgehungsstraße von Mostar sind 15.758.521 KM geplant (Abschnitt Miljkovići-Rodoč - Anschluss an die M17, Verbindungsstraße zur M17.4, Zufahrtsstraßen Varda-Rodoč und Rekonstruktion der Straße Ilići-Mostar).
Mittel wurden auch für den Bau der städtischen Autobahn in Sarajevo, Abschnitt Stup-Buća Potok - Pofalići- Velešići- Bentbaša, in Höhe von 1.000.000 KM bereitgestellt.
Für das Projekt zum Bau der Schnellstraße Bihać - Cazin - Velika Kladuša - Grenze RH werden 17.200.000 KM bereitgestellt.
Anschließend wurden für die Schnellstraße Lašva-Travnik-Jajce 43.807.531 KM bereitgestellt (Abschnitt Nević Polje-Turbe, Geschäftszone Vitez, Vitez-Nević Polje, Nević Polje - Turbe, Lašva-Kaonik Selište-Vitez und Nević Polje - Turbe).
Mittel in Höhe von 43.257.283 KM sind für die Schnellstraße Mostar- Široki Brijeg- Grenze RH bestimmt.
Für die Finanzierung des Baus der Schnellstraße Prača -Goražde (Tunnel Hranjen und Trasse der Schnellstraße) wurden insgesamt Mittel bereitgestellt.
Mittel in Höhe von 700.000 KM sind für den Bau und die Lösung der Anbindung der Hauptstraßen M17.4 und M17 sowie für die Sanierung und Rekonstruktion von Hauptstraßen und die Beleuchtung der M17 Ortiješ und Počitelj geplant.
Anschließend werden für den Bau des Abschnitts Šićki Brod - Đurđevik auf der Trasse der Straße Tuzla - Sarajevo gemäß den genehmigten Beschlüssen 18.668.665 KM bereitgestellt.
Für den Bau der XII-Transversale, die Verbindung von der Stupska petlja zum Flughafen Sarajevo, sind Mittel in Höhe von 7.001.423 KM geplant.
Ein Betrag von 2.400.000 KM wurde für das Projekt zur Rekonstruktion der Straße Kreševo - Kiseljak bereitgestellt, 1.200.000 KM für die Umgehungsstraße von Kiseljak, Phase I - Tunnel und Trasse, sowie für die Sanierung der Straße Lepenica- Han Ploča.
Für den Bau der „Südlichen Verkehrsstraße“ in Tuzla, Abschnitt Ši Selo - Slavinovići, Phase I - Fortsetzung von der Prinzenmoschee, sind 1.500.000 KM geplant.
Je eine Million KM sind für die Projekte zum Bau des Kreisverkehrs Mlake an der Straße M18 (Abschnitt Šički Brod 3 - Živinice 1), des Kreisverkehrs Hidani an der Straße M4 in Kalesija (Abschnitt Simin Han - Donje Caparde) sowie der südlichen Umgehungsstraße Gruda geplant.
Über die Verwendung der genehmigten Mittel für diese Projekte werden Verträge oder Vereinbarungen zwischen dem Föderalen Ministerium für Verkehr und Kommunikation und den Implementatoren der genehmigten Projekte unterzeichnet, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten detaillierter festlegen.
Für die Umsetzung dieses Beschlusses sind das Föderale Ministerium für Verkehr und Kommunikation sowie das Föderale Finanzministerium, die JP Autoceste Federacije BiH d.o.o. Mostar und die JP Ceste Federacije BiH d.o.o. Sarajevo jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verantwortlich.
Mit dem vierten Beschluss der Föderalen Regierung wurde das Programm zur Verwendung des zweiten Teils der Mittel „Kapitaltransfers an andere Regierungsebenen und Fonds“ in Höhe von 18.552.998,94 KM genehmigt. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt auf der Grundlage eines öffentlichen Aufrufs gemäß den allgemeinen und besonderen Kriterien für die Verteilung, die im heutigen Beschluss festgelegt wurden.
Begünstigte dieses Transfers sind Kantone, Städte, Gemeinden und Fonds (kantonale Direktionen, Verwaltungen und öffentliche Straßenämter) in der Föderation BiH, und der Zweck ist die Verbesserung der Straßeninfrastruktur und der Sicherheit im Straßenverkehr von regionalen, lokalen Straßen sowie städtischen/kommunalen Straßen.
Ein Teil dieser Mittel für Projekte regionaler Straßen in Höhe von 7.000.000 KM wird für Dienstleistungen zur Erstellung von Planungs- und Studiendokumentationen für die Rekonstruktion und den Bau von Regionalstraßen, den Bau neuer Straßen in kantonaler Zuständigkeit und die Anbindung von Regionalstraßen an das übrige Verkehrsnetz zugewiesen.
Ebenso sind sie für Arbeiten zur Sanierung, Rekonstruktion, zum Bau und zur Anbindung von Regionalstraßen an das übrige Verkehrsnetz bestimmt.
Für Projekte, die sich auf lokale Straßen sowie städtische/kommunale Straßen beziehen, beträgt der Betrag 11.552.998,94 KM und wird für Dienstleistungen zur Erstellung von Planungsdokumentationen sowie für Arbeiten zur Sanierung, Rekonstruktion und zum Bau von lokalen Straßen sowie städtischen/kommunalen Straßen zugewiesen.
Die Mittel werden den Begünstigten gemäß den genehmigten Projekten und auf der Grundlage der eingereichten Anträge auf den öffentlichen Aufruf zugewiesen, der vom Föderalen Ministerium für Verkehr und Kommunikation ausgeschrieben wird.
Der öffentliche Aufruf wird auf der Website des Ministeriums und in mindestens zwei Tageszeitungen veröffentlicht, um die breite Öffentlichkeit zu erreichen.
650.000 KM für Organisationen von Zivilinvaliden
Die Föderale Regierung hat auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik einen Beschluss zur Genehmigung des Programms zur Verwendung von Mitteln mit Verteilungskriterien im Rahmen laufender Transfers an gemeinnützige Organisationen, die im Haushalt der Föderation BiH für 2025 festgelegt wurden, für Organisationen von Zivilinvaliden in Höhe von 650.000 KM angenommen.
Dieser Transfer dient der Schaffung von Bedingungen für die Funktionsfähigkeit von Verbänden/Vereinigungen von Menschen mit Behinderungen und Kriegsopfern, mit dem Ziel, deren Interessenvertretung zu stärken.
Die Mittelverteilung erfolgt über einen öffentlichen Aufruf gemäß allgemeinen und besonderen Kriterien.
Allgemeine Kriterien umfassen die obligatorische Registrierung von Verbänden/Vereinigungen beim Föderalen Justizministerium sowie die Registrierung mit Zustimmung dieses Ministeriums zur Aufnahme des Namens Föderation in den Namen des Verbandes/Vereinigung oder die Genehmigung zur Ausübung von Tätigkeiten im Bereich des Schutzes von Menschen mit Behinderungen und Kriegsopfern.
Vereinigungen müssen in mindestens zwei Kantonen tätig sein und ordnungsgemäß eingereichte narrative und finanzielle Berichte über die zweckgebundene Verwendung der zugewiesenen Mittel für das letzte Jahr, in dem Mittel zugewiesen wurden, sowie einen Finanzplan und Arbeitsplan für das laufende Jahr mit einem Zeitplan für Aktivitäten und Kosten vorlegen.
Besondere Kriterien umfassen die Anzahl der Kantone, in denen der Verband/die Vereinigung tätig ist, sowie die in den letzten drei Jahren erzielten Ergebnisse in Bereichen, die für Menschen mit Behinderungen relevant sind. Berücksichtigt werden die Anzahl der durchgeführten Projekte, organisierten Workshops, veröffentlichten Publikationen und Broschüren sowie Aktivitäten zur Sensibilisierung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über Medien und öffentliche Auftritte.
Der Bericht über die zugewiesenen Mittel mit der Liste der Begünstigten, denen Mittel zugewiesen wurden, wird auf der Website des Föderalen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik veröffentlicht.
Personalentscheidungen
Die Föderale Regierung hat einen Beschluss über die Entlassung und vorläufige Ernennung des Direktors des Föderalen Arbeitsamtes gefasst. Mit diesem Beschluss wird der bisherige Direktor des Amtes wegen Ablauf der Amtszeit entlassen.
Ebenso wird mit Beschluss Helena Lončar für die Dauer von höchstens drei Monaten, d.h. bis zum Abschluss des Verfahrens zur endgültigen Ernennung des Direktors, zur Direktorin des Föderalen Arbeitsamtes ernannt.
Heute wurde auch ein Beschluss über die vorläufige Ernennung von Rijad Kovač zum Direktor des Föderalen Amtes für Entwicklungsplanung für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen, d.h. bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Dienst in der Föderation BiH, gefasst.
Zuvor wurde ein Beschluss über die Entlassung des bisherigen bevollmächtigten Vertreters gefasst.
Die Föderale Regierung hat dem Aufsichtsrat der BH-Gas d.o.o. Sarajevo die vorherige Zustimmung zur Beschlussfassung über die Ernennung von Edis Baković zum amtierenden Direktor und Dževad Bečirević zum amtierenden Geschäftsführer dieses Unternehmens bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens, jedoch höchstens für sechs Monate, erteilt.
Zuvor wurde diesem Aufsichtsrat die vorherige Zustimmung zur Beschlussfassung über die Entlassung der amtierenden Leiter erteilt, da deren Amtszeit abgelaufen war.
Es wurde auch ein Beschluss gefasst, mit dem Alma Cerić bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens, jedoch höchstens für drei Monate ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses, zur vorläufigen Direktorin des Verwaltungsrats der Kinematografie-Stiftung ernannt wird. Zuvor wurde ein Beschluss gefasst, mit dem das bisherige Mitglied dieses Verwaltungsrats auf eigenen Wunsch entlassen wird.
Die Föderale Regierung hat einen Beschluss gefasst, mit dem Maid Buljubašić für eine Dauer von vier Jahren zum stellvertretenden Direktor der Strafvollzugsanstalt halboffenen Typs in Orašje ernannt wird. Zuvor wurde ein Beschluss über die Entlassung des bisherigen stellvertretenden Direktors dieser Anstalt gefasst.
Es wurde auch ein Beschluss gefasst, mit dem die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Lotterie Bosnien und Herzegowina bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens, jedoch höchstens für drei Monate, in der Zusammensetzung Miroslav Ćorić, Saša Grabovac, Ženja Ljubuškić, Armin Sirćo und Neira Mlinarević ernannt werden. Zuvor wurde ein Beschluss über die Entlassung der bisherigen amtierenden Mitglieder dieses Aufsichtsrats gefasst.
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