Ministerrat verabschiedet Gesetzentwurf zur Verhinderung von Interessenkonflikten

Patria
AutorPatria
19:03
Podijeli:
Ministerrat verabschiedet Gesetzentwurf zur Verhinderung von Interessenkonflikten

(Patria) - Der Ministerrat von BiH hat einstimmig den neuen Gesetzentwurf zur Verhinderung von Interessenkonflikten in Institutionen auf Ebene Bosnien und Herzegowinas verabschiedet und wird ihn dem Parlament von BiH zur dringenden Prüfung vorlegen, mit der Kennzeichnung EI als Bestätigung der entsprechenden Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Europäischen Union und der internationalen Praxis in diesem Bereich.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes, das vom Justizministerium vorgeschlagen wurde, wird eine der 14 Prioritäten im Bereich Rechtsstaatlichkeit im Prozess der europäischen Integration von BiH und eine der Schlüsselvoraussetzungen für den Erhalt des Kandidatenstatus erfüllt.

Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Interessenkonflikten bei der Ausübung öffentlicher Ämter in Institutionen auf Ebene von BiH, d.h. die Beseitigung privater Einflüsse auf die Entscheidungsfindung, die Stärkung der Integrität, Objektivität, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Transparenz bei der Ausübung öffentlicher Ämter, die Prävention und Bekämpfung von Korruption sowie die Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Institutionen Bosnien und Herzegowinas.

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf präzisiert, neben einem breit gefassten Interessenkonflikt im Einklang mit den Standards des Europarates, die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Amtsträgern, Unvereinbarkeiten bei der Ausübung anderer Ämter oder Tätigkeiten durch die Einführung klarer und einheitlicher Regeln, die die Ausübung mehrerer Ämter oder Tätigkeiten einschränken.

Der Gesetzentwurf enthält unter anderem Bestimmungen über die Pflicht zur Einreichung von Berichten über die finanzielle Situation und das Vermögen von Amtsträgern und deren nahen Angehörigen, die Überprüfung dieser Daten und die öffentliche Bekanntmachung des Registers der Amtsträger und ihres Vermögens sowie Bestimmungen über die Einrichtung einer unabhängigen, eigenständigen siebenköpfigen Kommission zur Entscheidung über Interessenkonflikte in Institutionen auf Ebene von BiH.

Gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes ist ein Amtsträger in Institutionen auf Ebene von BiH verpflichtet, der Kommission innerhalb von 30 Tagen nach Amtsantritt einen Bericht über seine finanzielle Situation und sein Vermögen sowie das seiner nahen Angehörigen vorzulegen, entsprechend dem Stand am Tag der Wahl oder Ernennung, und danach jährlich, spätestens bis zum 31. März des laufenden Jahres für das Vorjahr. Die Daten aus dem öffentlichen Register des Vermögens von Amtsträgern, ihren nahen Angehörigen und verbundenen Personen in Institutionen auf Ebene von Bosnien und Herzegowina werden auf der offiziellen Internetseite der Kommission gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten veröffentlicht.

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