
(Patria) - Der Ministerrat hat in einer außerordentlichen Telefonsitzung den Gesetzesentwurf zur Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten verabschiedet und wird ihn der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina im verkürzten Verfahren zur Prüfung vorlegen. Der Entwurf ist mit den entsprechenden EU-Richtlinien und -Verordnungen in diesem Bereich abgestimmt.
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes mit der Kennzeichnung „EI“ möchte Bosnien und Herzegowina die Kapazitäten für einen wirksameren Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Nutzen der Wirtschaft und der Bürger von Bosnien und Herzegowina verbessern.
Der Gesetzesentwurf zur Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten, den der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina in der heutigen Telefonsitzung verabschiedet hat, ist eine der 14 Schlüsselprioritäten aus der Stellungnahme der Europäischen Kommission. Mit seiner Verabschiedung sendet der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina in Erwartung eines Datums für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ein starkes Signal an den Europäischen Rat, der über die EU-Erweiterungspolitik berät.
Das neue Gesetz harmonisiert das System zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Bosnien und Herzegowina mit den Standards der FATF und von Moneyval aus der letzten Evaluierungsrunde.
Die aktuelle Zusammensetzung des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina hat im Februar dieses Jahres auch die Verordnung über Änderungen und Ergänzungen der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten verabschiedet.
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