
(Patria) - Der Ministerrat der BiH hat heute auf Vorschlag des Finanz- und Schatzministeriums einen Beschluss über das Verfahren der mittelfristigen Planung, Überwachung und Berichterstattung in den Institutionen der BiH verabschiedet, der eine Planungsgrundlage für eine qualitativ hochwertige Entwicklung lenkung sicherstellt.
Mit der Verabschiedung dieses Beschlusses werden die Planungsverfahren im Ministerrat und den Institutionen der BiH harmonisiert und koordiniert, die Ressourcen optimal verteilt und der Prozess der Überwachung und Berichterstattung über die Umsetzung dieses Beschlusses verbessert.
Der neue Beschluss über das Verfahren der mittelfristigen Planung wurde auf der Grundlage einer Analyse der Anwendung des früheren Beschlusses in diesem Bereich vorbereitet, mit dem Ziel, die Verfahren der mittelfristigen Planung zu verbessern und zu vereinfachen, sie mit anderen Planungsverordnungen in Einklang zu bringen und die Effekte der Planung in den Institutionen auf staatlicher Ebene zu verbessern.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der BiH in Kraft, womit der Beschluss über das Verfahren der mittelfristigen Planung, Überwachung und Berichterstattung in den Institutionen von Bosnien und Herzegowina aus dem Jahr 2014 außer Kraft tritt.
Ratifizierung von Abkommen
Der Ministerrat der BiH hat auf Vorschlag des Außenministeriums einen Entwurf eines Beschlusses über die Ratifizierung des Finanzierungsabkommens für das Interreg VI-B IPA Adriatisch-Ionische Programm (ADRION) für den Zeitraum 2021-2027 zwischen der EU, vertreten durch die Europäische Kommission, und Bosnien und Herzegowina, vertreten durch die Direktion für Europäische Integrationen des Ministerrates der BiH, und der Italienischen Republik, vertreten durch die Region Emilia-Romagna, verabschiedet und wird ihn dem Präsidium der BiH vorlegen.
Das Gesamtbudget dieses Programms beträgt 160.810.020 Euro, wobei der finanzielle Beitrag der Europäischen Union 136.688.515 Euro beträgt, während die restlichen 24.121.505 Euro von den teilnehmenden Ländern kofinanziert werden.
Ziel des Programms ist die Förderung der europäischen Integration unter den Partnerstaaten unter Nutzung ihrer reichen natürlichen, kulturellen und menschlichen Ressourcen sowie die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Adriatisch-Ionischen Region.
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Auf Vorschlag des Anwaltsamtes der BiH wurde ein Beschluss über die Änderung des Beschlusses über die Ernennung von Mitgliedern des Ständigen Verhandlungsteams im Verfahren zur friedlichen Beilegung internationaler Investitionsstreitigkeiten verabschiedet, mit dem Ziel, die funktionale Arbeit dieses Gremiums nach dem Eintritt von zwei der vier zuvor ernannten Mitglieder in den Ruhestand sicherzustellen.
Mit der Änderung des Beschlusses wurden die Anwältin Jelena Cvijetić im Namen des Anwaltsamtes der BiH und Ivona Jukić im Namen des Justizministeriums der BiH in dieses Team berufen, die den früheren Anwalt Mariofil Ljubić und Nikola Sladoja vom Justizministerium ersetzen werden, deren Arbeitsverhältnis in diesen Institutionen aufgrund des Eintritts in den Ruhestand beendet wurde.
Durch die Ernennung der fehlenden Mitglieder soll ein rechtzeitiges, koordiniertes und wirksames Handeln zum Schutz der Interessen von Bosnien und Herzegowina im Verfahren zur friedlichen Beilegung internationaler Investitionsstreitigkeiten gegen die BiH sichergestellt werden.
Verordnung über Dienstfahrzeuge für die RAK
Der Ministerrat der BiH hat dem Entwurf einer Verordnung über die Bedingungen für die Beschaffung und die Art der Nutzung von Dienstfahrzeugen für spezielle Zwecke bei der Regulierungsbehörde für Kommunikation (RAK) der BiH zugestimmt, um eine Harmonisierung mit der Verordnung über die Bedingungen für die Beschaffung und die Art der Nutzung von Dienstfahrzeugen in den Institutionen der BiH zu erreichen.
Die neue Verordnung sieht vor, dass die RAK der BiH über acht Dienstfahrzeuge für spezielle Zwecke verfügt, wie auch nach der derzeit geltenden Verordnung, davon fünf spezialisierte Überwachungsfahrzeuge mit einem maximalen Anschaffungswert von bis zu 300.000 KM und drei spezielle Personen-/Geländewagen mit einem maximalen Anschaffungswert von bis zu 120.000 KM.
Die neue Verordnung führt im Vergleich zur aktuellen Verordnung über die Nutzung von spezialisierten Dienstfahrzeugen bei der RAK der BiH zu bestimmten Budgeteinsparungen, da der Stückpreis für spezialisierte Überwachungsfahrzeuge um 550.000 KM gesenkt wurde, während der Stückpreis für spezielle Personen-/Geländewagen um 30.000 KM auf 120.000 KM gestiegen ist.
Für den nächsten Dreijahreszeitraum ist die Beschaffung neuer Dienstfahrzeuge für spezielle Zwecke nicht geplant.
Zustimmung zur Ernennung
Mit Zustimmung des Ministerrates der BiH wurde Oberstleutnant Zsolt Lauko zum Verteidigungs-, Militär- und Luftwaffenattaché Ungarns in Bosnien und Herzegowina ernannt.
Ergänzungen zum Gesetz über die Verteidigung der BiH
Der Ministerrat der BiH hat keinen Entwurf einer Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zum Gesetzesentwurf über Ergänzungen des Gesetzes über die Verteidigung von Bosnien und Herzegowina verabschiedet, dessen Vorschlag von der Delegierten im Haus der Völker der Parlamentarischen Versammlung der BiH, Marina Pendeš, stammt.
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