Ministerrat von Bosnien und Herzegowina lähmt drei Polizeibehörden: Beschwerdeausschuss für Polizeibeamte noch nicht ernannt

Patria
AutorPatria
09:50
Podijeli:
Ministerrat von Bosnien und Herzegowina lähmt drei Polizeibehörden: Beschwerdeausschuss für Polizeibeamte noch nicht ernannt

(Patria) - Seit dem 16. Dezember gibt es keinen Beschwerdeausschuss für Polizeibeamte, und auch auf der nächsten Sitzung des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina, die für den 29. Dezember angesetzt ist, steht die Ernennung eines neuen Ausschusses nicht auf der Tagesordnung.

Auf der letzten Sitzung kam es nicht zur Ernennung, da die Parteien der Troika mit einem der vorgeschlagenen Namen nicht einverstanden waren, sodass nicht einmal abgestimmt wurde.

Nach Informationen von Patria sind von den sieben Mitgliedern des Ausschusses drei Bosniaken und vier Angehörige der Serben und Kroaten. Dasselbe war in den beiden vorherigen Zusammensetzungen der Fall. Die Regel besagt, dass fünf Mitglieder Juristen sein müssen.

Das Ministerium für Zivilangelegenheiten von Bosnien und Herzegowina schlug die Juristin Ada Hasečić vor, das Justizministerium Boris Jukić, aus der SIPA wurde Ljubiša Pandurević ausgewählt, der seine dritte Amtszeit im Ausschuss antreten wird. Aus der Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina kommen beide vorgeschlagenen Kandidaten aus den Reihen des serbischen und kroatischen Volkes, aus der DKPT ein Bosniake, während das Sicherheitsministerium von Bosnien und Herzegowina Ermin Pešta vorschlug, der auch Vorsitzender des Beschwerdeausschusses für Polizeibeamte werden soll.

Angesichts der Bedeutung dieses Ausschusses hat der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina durch die Nichternennung neuer Mitglieder Prozesse in den Polizeibehörden wie Beförderungen oder Disziplinarverfahren oder andere Entscheidungen, gegen die ein Beschwerderecht besteht, gestoppt, da niemand über die Beschwerden entscheiden kann.

Der Beschwerdeausschuss für Polizeibeamte entscheidet über die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde, außer bei Beschwerden gegen eine Suspendierungsentscheidung, über die er innerhalb von drei Tagen entscheidet.

Die Entscheidungen des Beschwerdeausschusses für Polizeibeamte sind endgültig und müssen unverzüglich vollstreckt werden, können jedoch gemäß den Gesetzen von Bosnien und Herzegowina einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden und werden innerhalb von acht Tagen nach ihrer Annahme zugestellt.

In den letzten Monaten wurde in der Öffentlichkeit über die personellen Kapazitäten in drei staatlichen Behörden gesprochen, insbesondere aufgrund von Pensionierungen. Und selbst wenn die Direktoren der SIPA, der GP BiH und der DKPT nun Wettbewerbe für Beförderungen ausschreiben könnten, hätten die Kandidaten niemanden, an den sie sich bezüglich der Entscheidungen wenden könnten, wodurch der Wettbewerb selbst sinnlos wird.

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