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Der Ministerrat von BiH hat auf Vorschlag des Finanz- und Schatzministeriums den Beschluss über die vorläufige Finanzierung der Institutionen von Bosnien und Herzegowina für den Zeitraum Januar – März 2015 verabschiedet, da beide Kammern der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina noch nicht konstituiert sind, welche den Staatshaushalt gemäß dem Gesetz über die Finanzierung verabschieden, berichtet die bosnisch-herzegowinische Nachrichtenagentur Patria.
Die vorläufige Finanzierung für 2015 im Zeitraum Januar – März wurde in Höhe von 237.500.000,00 KM festgelegt und entspricht einem Viertel der Mittel, die für die Finanzierung der Institutionen gemäß dem Gesetz über den Haushalt der Institutionen von Bosnien und Herzegowina und internationalen Verpflichtungen für 2014 genehmigt wurden.
Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina hat diesen Beschluss gefasst, um die Bedienung der Auslandsschulden und die Fortsetzung der Finanzierung von mehrjährigen Projekten und anderen Verpflichtungen auf Ebene der Institutionen von Bosnien und Herzegowina, einschließlich der Auszahlung von Gehältern und Vergütungen an die Angestellten staatlicher Institutionen, nicht zu gefährden.
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