
(Patria) - Tatjana Kosović, die Untersuchungsrichterin, gab an, dass das Gericht auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft vom 9. Juli 2025, mit dem die Aufhebung der Untersuchungshaft und die Festlegung einer Maßnahme der periodischen Meldung beantragt wird, beschlossen hat, die Anordnung des Gerichts vom 12. März 2025 in Bezug auf die Festlegung der Untersuchungshaft außer Kraft zu setzen.
„Es wird die Maßnahme der periodischen Meldung für Nenad Stevandić, und zwar einmal alle 14 Tage, montags bei der Polizeistation Banja Luka, und für Radovan Višković, einmal alle 14 Tage, montags bei der Polizeistation Milići, angeordnet“, sagte Kosović und fügte hinzu, dass die Kontrolle der festgelegten Maßnahmen alle zwei Monate erfolgen werde.
Vedrana Mijović, Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft, sagte, dass die früheren Maßnahmen wegen Nichtbefolgung und Unmöglichkeit der Vorführung der Verdächtigen Višković und Stevandić angeordnet worden seien und dass sich die Umstände in Bezug auf besondere Haftgründe geändert hätten.
„Am 9. Juli 2025 haben sich die Verdächtigen freiwillig in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina gemeldet, wo sie von der zuständigen Staatsanwältin vernommen wurden“, sagte Mijović und beantragte die Festlegung von Maßnahmen der periodischen Meldung.
Goran Bubić, Anwalt von Stevandić und Višković, sagte, dass die Fluchtgefahr der einzige Grund für die Anordnung der Untersuchungshaft am 12. März 2025 gewesen sei und dass sie sich nun freiwillig in Absprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gemeldet hätten.
„Da dieses Verhalten darauf hindeutet, dass keine Fluchtgefahr besteht, stimmen wir der Aufhebung der Untersuchungshaft und des Haftbefehls zu“, sagte Bubić und fügte hinzu, dass er die vorgeschlagenen Meldemaßnahmen nicht bestreiten und auf das Recht auf Berufung verzichten werde.
Nach der getroffenen Anordnung über die Maßnahmen verzichtete auch die Staatsanwaltschaft auf das Recht auf Berufung, berichtet Detektor.
Ansonsten ist Goran Bubić der Anwalt von Milorad Dodik, der ihn vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina im Fall der Nichtbeachtung der Entscheidungen des Hohen Vertreters sowie im Fall des Angriffs auf die verfassungsmäßige Ordnung vertritt. Am Freitag, dem 4. Juli, fand vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina eine geheime Anhörung statt, bei der Dodiks Untersuchungshaft aufgehoben und die Maßnahme der Meldung bei der Polizeistation alle 14 Tage angeordnet wurde.
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