
(Patria) - Die Regierung des Kantons Sarajevo hat die Entscheidung über die Höhe der Aufenthaltssteuer erlassen, die auf dem Gebiet des Kantons Sarajevo im Jahr 2025 angewendet wird.
Unter Berücksichtigung von Wirtschaftsindikatoren, globalen Tourismustrends und vergleichbaren Indikatoren aus der Region wurde beschlossen, die Höhe der Aufenthaltssteuer von bisher 2 KM auf 3 KM pro Übernachtung zu erhöhen.
Auf dem Gebiet des Kantons Sarajevo wurde die Höhe der Aufenthaltssteuer seit ihrer Einführung im Jahr 2017 nicht geändert.
Seitdem ist der Tourismusverkehr um mehr als 50% gestiegen, während die Investitionen in den Tourismus durch Kapitalprojekte und die Unterstützung von Entwicklungsinitiativen von mehreren hunderttausend KM auf Millionenbeträge angewachsen sind.
Dieser Wachstumstrend wird auch von regionalen Zentren verfolgt, in denen die Höhe der Aufenthaltssteuer schrittweise gestiegen ist.
Die Erhöhung der Aufenthaltssteuer im Kanton Sarajevo auf 3 KM pro Übernachtung ab 2025 wird zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur, die Verbesserung des touristischen Angebots und die Förderung der Destination ermöglichen.
Die tägliche Aufenthaltssteuer wird 2025 1,50 KM betragen, und die Aufenthaltssteuer für natürliche Personen, die Beherbergungsleistungen in Haushalten und auf Bauernhöfen anbieten, wird jährlich 50 KM für jedes Bett und jede Unterkunftseinheit betragen, die für die Erbringung von Beherbergungsleistungen genutzt wird.
Mit der Entscheidung der Regierung des Kantons Sarajevo wurde auch eine spezielle Festival-Aufenthaltssteuer in Höhe von 4 KM pro Übernachtung eingeführt, die während der Hauptfestivalzeiten angewendet wird: vom 1. bis 5. Januar, vom 1. Juli bis 31. August und vom 25. bis 31. Dezember, wenn in Sarajevo zahlreiche Veranstaltungen und Festivals stattfinden.
Diese Entscheidung der Regierung des Kantons Sarajevo wurde mit dem Ziel der weiteren Entwicklung des Tourismussektors und der Verbesserung der Servicequalität getroffen, wobei die Standards und Trends führender regionaler Tourismusdestinationen berücksichtigt werden.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Aufenthaltssteuer als preisunelastische Kategorie betrachtet werden kann, d.h. dass eine Preiserhöhung die Nachfrage nicht verringert und auch nicht davon auszugehen ist, dass die Erhöhung des Steuerbetrags die Anzahl der touristischen Ankunfste und Übernachtungen verringern wird.
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