Entwurf eines Gesetzes über außergewöhnliche Maßnahmen zur Preiskontrolle, insbesondere bei Marktstörungen, verabschiedet

Patria
AutorPatria
15:37
Podijeli:
Entwurf eines Gesetzes über außergewöhnliche Maßnahmen zur Preiskontrolle, insbesondere bei Marktstörungen, verabschiedet

(Patria) - Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat auf Vorschlag des Föderalen Handelsministeriums den Entwurf eines Gesetzes über außergewöhnliche Maßnahmen zur Preiskontrolle verabschiedet. Der Gesetzesentwurf wird dem Parlament der Föderation Bosnien und Herzegowina vorgelegt.

Dieses Gesetz regelt die Art und Weise und die Bedingungen für die Preisbildung von Produkten und Dienstleistungen, die Kontrolle und Überwachung der Preise durch die zuständigen Behörden auf dem Markt der Föderation Bosnien und Herzegowina, dann außergewöhnliche Maßnahmen zur Preiskontrolle im Falle erheblicher Marktstörungen, und legt die Rechte und Pflichten der zuständigen Behörden der Föderation Bosnien und Herzegowina, der Kantone, Städte und Gemeinden bei der Ausübung der Preiskontrolle sowie andere für den Preisbereich wichtige Fragen fest.

Die Neuerungen, die der Gesetzesentwurf zur Preiskontrolle mit sich bringt, sind die genauere Regelung der Befugnis des Föderalen Handelsministeriums und des Föderalen Ministeriums für Energie, Bergbau und Industrie in Bezug auf die Ausarbeitung von Vorschlägen für außergewöhnliche Maßnahmen zur Preiskontrolle, dann die genauere Definition dessen, was als erhebliche Marktstörung gilt. Ebenso werden außergewöhnliche Maßnahmen zur Preiskontrolle für bestimmte Produkte und Dienstleistungen genauer definiert und die zeitliche Dauer der vorgeschriebenen Maßnahmen festgelegt, die der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina vom Föderalen Handelsministerium vorgeschlagen werden und die höchstens sechs Monate dauern, sowie die Möglichkeit, dass diese zur Erzielung von Effekten ausnahmsweise um weitere sechs Monate verlängert werden können.

Gleichzeitig werden die Produkte und Dienstleistungen präzisiert, für die gemäß diesem Gesetz die Kantone, Städte und Gemeinden außergewöhnliche Maßnahmen zur Preiskontrolle vorschreiben können. Es wird festgelegt, dass die Aufsicht über die Anwendung dieses Gesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Vorschriften vom Ministerium ausgeübt wird, und die behördliche Aufsicht über die Anwendung des Gesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Vorschriften wird von den föderalen Markt-, Tourismus- und Gastgewerbeinspektoren sowie von kantonalen, städtischen und kommunalen Marktinspektoren ausgeübt, jeder im Rahmen seiner Zuständigkeit, gemäß den durch dieses Gesetz und die die behördliche Aufsicht regelnden Vorschriften festgelegten Befugnissen.

Der Antragsteller ist der Ansicht, dass all die aufgeführten Änderungen die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes zur Regelung des Bereichs der Preiskontrolle bedingen. Es wird auch erläutert, dass das geltende Gesetz zur Preiskontrolle vorsieht, dass Wirtschaftsunternehmen, andere juristische und natürliche Personen die Preise von Produkten und Dienstleistungen frei nach Marktbedingungen bilden, außer für Produkte, für die durch besondere Vorschriften eine andere Preisbildungsweise festgelegt ist.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass während der Anwendung des geltenden Gesetzes zur Preiskontrolle festgestellt wurde, dass einige Bestimmungen des Gesetzes nicht ausreichend klar definiert sind und es als notwendig erachtet wurde, sie zur leichteren Anwendung genauer zu regeln.

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