
(Patria) - Das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Föderation Bosnien und Herzegowina hat gestern Abend den Entwurf von Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Renten- und Invalidenversicherung verabschiedet.
Der Entwurf wurde einstimmig mit 86 Ja-Stimmen angenommen. Es ist anzumerken, dass die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina alle Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf abgelehnt hat.
Die Annahme dieses Entwurfs wird bedeutende Änderungen in der Berechnung der Mindestrente für diejenigen mit weniger als 40 Dienstjahren mit sich bringen.
Gemäß diesem Gesetzentwurf wird definiert, dass "die niedrigste Altersrente von der Dauer des Rentenversicherungsstatus abhängt und als Prozentsatz der durchschnittlichen Rente, die für Dezember des Vorjahres gezahlt wurde, angepasst im Jahr des Rentenanspruchs, festgelegt wird."
Das neue Modell, bzw. die Formel zur Anpassung der Renten, kombiniert das Wachstum der Durchschnittslöhne anstelle des BIP und das Wachstum des Verbraucherpreisindex im Verhältnis 60/40 oder 40/60, je nachdem, welcher Faktor für die Rentner günstiger ist.
Die Renten werden zweimal jährlich, am 1. Januar und am 1. Juli, angepasst. Gemäß der Anpassung vom 1. Januar 2026 werden die Renten um fast 11,6 Prozent erhöht.
Weiterhin wird definiert, dass für weniger als 20 Jahre Rentenversicherungsstatus die Rente nicht niedriger als 60 Prozent der durchschnittlichen Rente des Vorjahres sein darf, für 20 Jahre Rentenversicherungsstatus und mehr, aber weniger als 25 Jahre, nicht niedriger als 65 Prozent der durchschnittlichen Rente, für 25 Jahre Rentenversicherungsstatus und mehr, aber weniger als 30 Jahre, nicht niedriger als 70 Prozent der durchschnittlichen Rente, für 30 Jahre Rentenversicherungsstatus und mehr, aber weniger als 35 Jahre, nicht niedriger als 75 Prozent der durchschnittlichen Rente, für 35 Jahre Rentenversicherungsstatus und mehr, aber weniger als 40 Jahre, nicht niedriger als 85 Prozent der durchschnittlichen Rente, und für 40 Jahre Rentenversicherungsstatus und mehr, nicht niedriger als 95 Prozent der im Vorjahr gezahlten durchschnittlichen Rente sein darf.
Was die Veteranen betrifft, so wird mit den Änderungen der bisherige Mindestrentenbetrag für die Veteranenpopulation beibehalten, der gemäß dem Gesetz über Renten- und Invalidenversicherung weiter angepasst und erhöht wird, sodass im Jahr 2026 die minimale Veteranenrente etwa 700 KM betragen dürfte.
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