
(Patria) - Auf der 9. Sitzung des Abgeordnetenhauses der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina (PSBiH) wurde in zweiter Lesung und im verkürzten Verfahren der Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes in den Institutionen von Bosnien und Herzegowina verabschiedet, dessen Vorschlag von den Abgeordneten Predrag Kojović, Sabina Ćudić und Aida Baručija stammt.
In erster Lesung und im verkürzten Verfahren verabschiedete das Abgeordnetenhaus den Gesetzesentwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes, dessen Vorschlag von den Abgeordneten Mladen Bosić und Darko Babalj stammt.
Zusammen mit diesem Gesetzesentwurf verabschiedete das Haus eine Schlussfolgerung, die die Direktion für indirekte Besteuerung von BiH anweist, in allen Fällen der Vorlage von Gesetzesentwürfen zur Änderung und Ergänzung des Mehrwertsteuergesetzes oder der Ausarbeitung eines neuen Gesetzesentwurfs ihre Stellungnahme zu den vorgesehenen Änderungen oder dem neuen Gesetz mit
einer eventuell beigefügten Finanzanalyse und Schlussfolgerungen zu den eventuellen finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
In erster Lesung wurde auch der Gesetzesentwurf zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses der PSBiH verabschiedet, dessen Vorschlag von der Abgeordneten Mia Karamehić-Abazović stammt.
Zur Abstimmung an das Kollegium des Hauses wurde der Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über den Ombudsmann für Menschenrechte von Bosnien und Herzegowina, „P.Z.E.I.“, in zweiter Lesung, der im verkürzten Verfahren vom Ministerrat von BiH vorgeschlagen wurde, wegen fehlender Entitätsmehrheit verwiesen.
Nachdem die Vorschläge für Änderungen des Abgeordneten Šerif Špago zur Abstimmung an das Kollegium des Hauses, wegen fehlender Entitätsmehrheit, verwiesen wurden, verschob das Abgeordnetenhaus die Abstimmung über den Gesetzesentwurf zur Informationsfreiheit auf Ebene der Institutionen von Bosnien und Herzegowina „P.Z.E.I.“, in zweiter Lesung, der im verkürzten Verfahren vom Ministerrat von BiH vorgeschlagen wurde. Das Haus wird über diesen Gesetzesentwurf in zweiter Lesung nach der Abstimmung über die Änderungsvorschläge des Abgeordneten Špago abstimmen.
Das Haus verabschiedete zuvor den Änderungsantrag des Abgeordneten Albin Muslić, der
Bestandteil des Gesetzesentwurfs wurde.
Wegen fehlender Entitätsmehrheit wurde der Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über den Obersten Justiz- und Staatsanwaltschaftsrat von Bosnien und Herzegowina, „P.Z.E.I.“, in erster Lesung, der im verkürzten Verfahren vom Ministerrat von BiH vorgeschlagen wurde, zur Abstimmung an das Kollegium des Hauses verwiesen.
Nachdem das Haus die negativen Stellungnahmen der Verfassungsausschusses des Abgeordnetenhauses und der Gemeinsamen Kommission für Menschenrechte der PSBiH erneut nicht angenommen hatte, wurde das Gesetzgebungsverfahren für den Gesetzesentwurf zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes von Bosnien und Herzegowina, dessen Vorschlag vom Abgeordneten Denis Zvizdić stammt, eingestellt.
Das Abgeordnetenhaus verabschiedete in erster Lesung den Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über den Dienst in den Streitkräften von Bosnien und Herzegowina, der im verkürzten Verfahren vom Ministerrat von BiH vorgeschlagen wurde, nicht.
Das Abgeordnetenhaus verabschiedete eine Schlussfolgerung, die das zuständige Ministerium im Ministerrat von BiH, die zuständigen Ministerien der Entitäten und Kantone auffordert, innerhalb von 15 Tagen nach Annahme der Schlussfolgerung die Schäden zu analysieren, die Schweinezüchter, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind, sowie landwirtschaftliche Betriebe, die von einem Supersturm betroffen sind, erlitten haben. Die Mittel werden den Gemeinden und Städten, in deren Gebiet die Krankheit registriert wurde, und den Gemeinden und Städten proportional zu den registrierten Schäden in landwirtschaftlichen Betrieben zugewiesen.
Die Abgeordneteninitiative von Nihad Omerović zur Verabschiedung eines Beschlusses über die Festlegung der jährlichen Quote für Arbeitserlaubnisse für die Beschäftigung von Ausländern in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2023 nach vereinfachten Verfahren wurde angenommen. Zusammen mit dieser Abgeordneteninitiative verabschiedete das Abgeordnetenhaus eine Schlussfolgerung, in der es die zuständigen Institutionen auffordert, bei der Festlegung der Quoten für Arbeitserlaubnisse für die Beschäftigung von Ausländern in BiH streng auf den Schutz der Rechte der heimischen Arbeitskräfte zu achten.
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