
(Patria) - Die Versammlung des Kantons Sarajevo hat den Entwurf des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über kommunale Sauberkeit verabschiedet, der bedeutende Änderungen im System der Berechnung von Abfallgebühren einführt, um ein gerechteres und transparenteres Modell zu etablieren.
Die vorgeschlagenen Änderungen definieren klarer die Zahlungspflichtigen für kommunale Dienstleistungen sowie die Berechnungsmethode der Gebühren. Das bisherige Berechnungsmodell basierte auf der Quadratmeterzahl der Räumlichkeiten, während die neue Regelung eine Berechnung nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder für natürliche Personen bzw. nach der Art der Tätigkeit für Wirtschaftsunternehmen vorsieht. Ebenso wird durch diese Gesetzesänderungen und -ergänzungen die Zahlung einer Pauschalgebühr für nicht genutzte Objekte eingeführt.
Die Kantonsregierung wird per Verordnung die Art der Festsetzung und Berechnung der Gebühren für natürliche und juristische Personen festlegen, einschließlich der Kriterien für differenzierte Preise je nach vorherrschender registrierter Tätigkeit der Dienstleistungsempfänger, der Höhe und Methodik der Berechnung von Pauschalgebühren für die Sammlung, den Abtransport und die Deponierung von Abfällen, der Elemente, die die Gebühr umfasst, einschließlich der Kosten für Sammlung, Abtransport und Deponierung von Abfällen, des Verfahrens zur Überprüfung und Aktualisierung von Daten über Dienstleistungsempfänger sowie der Art und des Verfahrens zum Nachweis der dauerhaften Nichtnutzung von Objekten.
Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist die Etablierung eines präziseren und gerechteren Berechnungssystems, die Reduzierung von Manipulationsmöglichkeiten sowie die Sicherstellung einer stabileren Finanzierung von kommunalen Unternehmen, die die Sammlung und den Abtransport von Abfällen durchführen.
Gleichzeitig stellen die vorgeschlagenen Regelungen einen Schritt zur Harmonisierung des kommunalen Dienstleistungssystems mit den Praktiken dar, die in den Ländern der Europäischen Union und der Region angewendet werden.
Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet, einschließlich einer öffentlichen Anhörung, die 15 Tage dauern wird und während der alle Interessierten die Möglichkeit haben werden, ihre Vorschläge und Anregungen einzubringen, um eine möglichst qualitativ hochwertige gesetzliche Lösung zu erzielen.
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