
(Patria) - Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Nichtvollstreckung der Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit Nr. U-6/24 getroffen, die sich auf das Urteil zum Verkauf von Staatsvermögen auf der Jahorina bezieht, das von der Regierung der Republika Srpska durchgeführt wurde.
Mit diesem Beschluss stellte das Verfassungsgericht fest, dass die Regierung der Republika Srpska, vertreten durch Radovan Višković als Präsident der Regierung der Republika Srpska, und das Ministerium für Handel und Tourismus der Republika Srpska, vertreten durch Denis Šulić als Minister des Ministeriums für Handel und Tourismus der Republika Srpska, die Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. U-6/24 vom 11. Juli 2024 nicht umgesetzt haben.
Gemäß Artikel 72 Absatz (6) der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts wird dieser Beschluss der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina zur weiteren Bearbeitung gemäß dem Gesetz übermittelt.
Wir erinnern daran: Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. U-6/24 wurde der Antrag von 13 Abgeordneten des Repräsentantenhauses der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina angenommen, und es wurde festgestellt, dass die Entscheidung über die Art und Weise und die Bedingungen des Verkaufs von Immobilien im Eigentum der Republika Srpska, die sich im besonderen Gebiet Jahorina befinden, durch öffentliche Ausschreibung – Versteigerung („Amtsblatt der Republika Srpska“ Nr. 114/23) nicht mit den Bestimmungen der Artikel I/1, I/2 und VI/5 der Verfassung von Bosnien und Herzegowina vereinbar ist.
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