
(Patria) - Das Verfassungsgericht der FBiH wies den Antrag von 39 föderalen Abgeordneten zur Beilegung eines Streits mit der Führung des Hauses bezüglich der Einberufung, Durchführung und Leitung der 8. ordentlichen Sitzung des Abgeordnetenhauses, die am 22. Januar stattfand, zurück.
In dem Urteil heißt es, dass die Antragsteller nicht befugt seien, das Verfahren einzuleiten.
„Es wird festgestellt, dass durch die Annahme des Beschlusses zur Änderung des Beschlusses über die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Mitglieder der Arbeitsgremien des Abgeordnetenhauses des Parlaments der FBiH, der auf der ordentlichen Sitzung am 22. Januar 2024 angenommen wurde, die Rechte der Antragsteller nicht verletzt wurden“, heißt es in dem Urteil des Verfassungsgerichts der FBiH.
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