
(Patria) - Das Verfassungsgericht von BiH hat im Fall „Albin Zuhrić und andere“ entschieden, dass die Verfassungsänderungen für die Verfassung der FBiH und das Wahlgesetz von BiH, die der Hohe Repräsentant Christian Schmidt am 2. Oktober 2022 erlassen hat, diskriminierend sind, da sie anderen die Möglichkeit verwehren, Kandidaten für den (Vizepräsidenten) der FBiH vorzuschlagen.
Das Verfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 1 des Protokolls Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, schreibt Istraga.ba.
„Da den Erstbeschwerdeführern als Delegierten im Haus der Völker der FBiH durch die endgültigen Entscheidungen des Gerichts von Bosnien und Herzegowina, die auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel IV.B.2 der Verfassung der FBiH und der Artikel 9.13-9.15 des Wahlgesetzes ergangen sind, im Verfahren zur Kandidatur des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Föderation BiH die Möglichkeit verwehrt wurde, Kandidaten für den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Föderation BiH aus der Gruppe der Übrigen vorzuschlagen, und dem Zweitbeschwerdeführer als Mitglied der Gruppe der Übrigen die Möglichkeit verwehrt wurde, Kandidat für den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Föderation BiH zu sein“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts vom 23. Januar dieses Jahres.
Der betreffende Artikel der Verfassung der FBiH bezieht sich auf die Wahl des (Vizepräsidenten) der FBiH, d. h. auf die Vorschlagung von Kandidaten in jedem ethnischen Club des Hauses der Völker der FBiH. Die Verfassung der FBiH ermöglicht es Serben, Kroaten und Bosniaken, einen (Vizepräsidenten) der FBiH vorzuschlagen, während dies den Übrigen, die ebenfalls Delegierte im Haus der Völker haben, nicht gestattet ist.
Die Übrigen haben keinen Club innerhalb des Hauses der Völker. Sie nehmen an der Arbeit des Hauses der Völker der FBiH und an Abstimmungen teil, können aber keinen Präsidenten oder Vizepräsidenten der FBiH stellen.
Die Bestimmung, die die Wahl des (Vizepräsidenten) der FBiH im Wahlgesetz von BiH definiert und die Verfassung der FBiH in dem genannten Teil widerspiegelt, wurde ebenfalls als diskriminierend eingestuft.
Es gab keine Reaktion des Hohen Vertreters.
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