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Aufgrund des erhöhten Interesses der Medien, bzw. der breiten Öffentlichkeit in Bosnien und Herzegowina und darüber hinaus, bezüglich des Beschlusses des Verfassungsgerichts von BIH vom November 2015, mit dem die Verfassungswidrigkeit des Artikels des Gesetzes über Feiertage der RS über den 9. Januar als Tag der Republika Srpska festgestellt wurde, sowie der Aufforderung der Nationalversammlung der Republika Srpska zur Überprüfung dieses Beschlusses und im Zusammenhang mit mehreren in den letzten Tagen beim Verfassungsgericht von BIH eingereichten Anträgen zur Lösung des „verfassungsrechtlichen Streits“ zwischen BIH und der Entität RS, hat der Präsident des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, Mirsad Ćeman, in der vergangenen Zeit einer größeren Anzahl interessierter Medien die prozeduralen Aspekte, d.h. das Verfahren im Zusammenhang mit den genannten verfassungsrechtlichen Fragen (u.a. ob, wann und mit welcher Tagesordnung das Verfassungsgericht zusammentritt) erläutert.
Unter Berücksichtigung, dass die nächste Plenarsitzung des Verfassungsgerichts für den 17. September 2016 angesetzt ist und der Tagesordnungsvorschlag die oben genannten Fragen in gewisser Weise beinhaltet, womit der Öffentlichkeit bis zum Tag der Sitzung ausreichende Informationen über den Verfahrensablauf gegeben wurden, informiert das Verfassungsgericht die Öffentlichkeit, dass es bis auf Weiteres keine Mitteilungen zu diesen Fragen geben wird, berichtet Patria.
Gemäß der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts wird die Öffentlichkeit rechtzeitig über die Beschlüsse informiert, die das Verfassungsgericht zu diesen sowie zu anderen verfassungsrechtlichen Fragen, die es behandeln wird, fassen wird.
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