
Das Kantonsgericht in Sarajevo hat den roten Interpol-Haftbefehl gegen Lejla Fazlagić, die ehemalige Richterin des Amtsgerichts Sarajevo, die sich seit acht Jahren auf der Flucht befindet, aufgehoben, erfährt Istraga.ba.
Die geflüchtete ehemalige Richterin lebt seit Jahren in Kroatien, und die Behörden dieses Landes weigerten sich, sie an Bosnien und Herzegowina auszuliefern.
Wie wir erfahren, hat das Kantonsgericht in Sarajevo vor etwa zwanzig Tagen die Untersuchungshaft von Lejla Fazlagić aufgehoben, woraufhin auch der rote Haftbefehl aufgehoben wurde. Das Gericht hat auf Antrag der Verteidigung der ehemaligen Richterin anstelle der Untersuchungshaft eine Kaution angeordnet, sodass Lejla Fazlagić, den Informationen von Istraga zufolge, bald nach BiH zurückkehren sollte, wo ihr Hausarrest auferlegt würde.
Wir haben heute versucht, einen Kommentar von Lejla Fazlagić selbst zu erhalten. Sie befindet sich derzeit in der Nähe von Makarska. Sie lehnte es jedoch ab, irgendetwas zu dem Fall zu kommentieren.
Zur Erinnerung: Im November 2016 wurde ein Haftbefehl gegen Lejla Fazlagić erlassen. Die Anklage gegen sie wurde 2018 erhoben, nachdem sie in Rijeka vernommen worden war.
Die Kantonsstaatsanwaltschaft Sarajevo wirft Lejla Fazlagić-Pašić vor, von 2009 bis 2016 Mitglied einer organisierten kriminellen Gruppe gewesen zu sein, an deren Spitze der Angeklagte Alija Delimustafić stand.
„In fingierten Gerichtsverfahren, die von der Richterin Lejla Fazlagić-Pašić geführt wurden, wurden Immobilien von Verstorbenen auf Mitglieder der Gruppe und Verwandte übertragen und anschließend durch Vertragsabschlüsse an Dritte verkauft. Durch die Begehung der genannten Straftaten erlangte die organisierte Gruppe einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Höhe von mehr als 10 Millionen Mark“, hieß es damals aus der Staatsanwaltschaft KS.
Da sie für die bosnische Justiz nicht erreichbar war, wurde das Verfahren gegen Lejla Fazlagić von den anderen im Fall Pravda – also Alija Delimustafić und andere – abgetrennt.
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