
(Patria) – Der Oberste Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina hat die Untersuchungshaft für den Angeklagten Ahmed Kastrati in dem Strafverfahren aufgehoben, das gegen ihn vor dem Kantonsgericht in Tuzla wegen des Straftatbestands Mord geführt wird.
Der Oberste Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina teilte heute mit, dass am 9. Februar die gesetzliche Frist von zwei Monaten abgelaufen sei, die die Untersuchungshaft gegen den Angeklagten gemäß der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts habe dauern können, und dass diese Entscheidung nicht rechtskräftig geworden sei.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde des Verteidigers des Angeklagten gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, mit der die Untersuchungshaft um weitere zwei Monate, also bis zum 9. April, verlängert worden war, sei nämlich keine Entscheidung über die Anordnung des Obersten Gerichtshofs der Föderation Bosnien und Herzegowina vom 2. Februar ergangen, mit der das erstinstanzliche Gericht angewiesen worden war, erneut über die Untersuchungshaft zu entscheiden, die bis zum 9. Februar habe dauern können.
Zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Föderation Bosnien und Herzegowina vom 23. Februar bestehe keine gesetzliche Grundlage für ein weiteres Festhalten des Angeklagten in Untersuchungshaft, wobei eine erneute Anordnung der Untersuchungshaft nicht ausgeschlossen sei, falls die Voraussetzungen dafür vorlägen, heißt es in der Mitteilung.
Das Kantonsgericht in Tuzla hingegen teilte mit, dass mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Föderation Bosnien und Herzegowina der Beschwerde des Verteidigers des Angeklagten stattgegeben und die Entscheidung des Kantonsgerichts in Tuzla vom 9. Februar aufgehoben worden sei, mit der seine Untersuchungshaft um weitere zwei Monate verlängert worden war.
„Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Untersuchungshaft gegen den Angeklagten aufgehoben wird und er sofort auf freien Fuß zu setzen ist. Nach Eingang der genannten Entscheidung erließ das Kantonsgericht in Tuzla der zuständigen Strafvollzugsanstalt die Anordnung, den Angeklagten sofort auf freien Fuß zu setzen“, teilte dieses Gericht mit.
Kastrati ist, wie erinnert sei, wegen des Mordes an Saša Vilušić angeklagt, und die Anklageschrift bezieht sich auf ein Ereignis vom 21. Juni letzten Jahres in einem Gastronomiebetrieb in Tuzla, als Kastrati Vilušić nach Angaben der Staatsanwaltschaft Verletzungen zugefügt habe, an denen dieser am 10. Juli verstorben sei.
Laut Anklageschrift sei Kastrati nach einem Streit Vilušićs mit einer anderen Person von hinten an ihn herangetreten, habe ihn an der Schulter gezogen und ihm mit der Faust ins Auge geschlagen, woraufhin Vilušić das Bewusstsein verloren habe, gestürzt sei und tödliche Kopf- und Hirnverletzungen erlitten habe.
Komentari (0)
Prijavite se za komentiranje
PrijavaJos nema komentara. Budite prvi!
Minuta
Sve →Iz drugih kategorija

Hoher Repräsentant nicht gewählt: Deutsche, Franzosen und Briten gegen Amerikaner, neuer Versuch Ende Juni

ČOVIĆ OHNE GNADE Wie diejenigen, die Ademović ins Amt brachten, ihm eine politische Hölle bereiteten




Sonniger Samstag, es wird recht warm




Tragödie im albanischen Ferienort: Zwei Minderjährige ertrunken













