Die UIO beginnt ab Juni mit Kontrollen von Kurzzeitvermietern von Wohneinheiten: So vermeiden Sie Strafen

Patria
AutorPatria
17:33
Podijeli:
Die UIO beginnt ab Juni mit Kontrollen von Kurzzeitvermietern von Wohneinheiten: So vermeiden Sie Strafen

(Patria) - Die Direktion für indirekte Steuern (UIO) hat eine Analyse durchgeführt, die gezeigt hat, dass es in Bosnien und Herzegowina eine beträchtliche Anzahl von Kurzzeitvermietern von Wohneinheiten gibt, die nicht für die Mehrwertsteuer registriert sind, obwohl verfügbare Daten darauf hindeuten, dass sie Umsätze über dem gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwert für die obligatorische Registrierung erzielen.

Daher wird die UIO verstärkte Kontrollen bei Steuerpflichtigen durchführen, die sich mit der Kurzzeitvermietung von Wohneinheiten befassen. Die Aktivitäten vor Ort werden zweimal im Jahr 2026 durchgeführt, wobei der erste Zyklus im Juni dieses Jahres beginnt. Die Kontrollen werden alle Steuerpflichtigen im Gebiet von Bosnien und Herzegowina umfassen, unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit.

Die Direktion fordert hiermit Personen auf, die nicht für die Mehrwertsteuer registriert sind und sich mit der Kurzzeitvermietung von Wohneinheiten befassen und einen Jahresumsatz von über 100.000 KM erzielen, so bald wie möglich einen Antrag auf Registrierung im Mehrwertsteuersystem zu stellen und so Strafen wegen einer von Amts wegen erfolgten Registrierung zu vermeiden.

Ebenso fordert die UIO hiermit alle bereits registrierten Mehrwertsteuerpflichtigen auf, ihre Buchhaltungsunterlagen und Mehrwertsteuererklärungen noch einmal zu überprüfen und, falls sie Unregelmäßigkeiten feststellen, ihre Mehrwertsteuererklärungen vor Beginn der angekündigten Kontrollaktivitäten gegebenenfalls zu ändern, damit bei den Kontrollen so wenige Strafbescheide wie möglich erlassen werden.

Darüber hinaus weisen wir Personen, die bei der Kurzzeitvermietung von Wohneinheiten Plattformen ausländischer Unternehmen (wie Booking, Locktrip, Airbnb usw.) nutzen, auf die Verpflichtung hin, die Mehrwertsteuer auf erhaltene Dienstleistungen gemäß der Anweisung über das Vorgehen bei der Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen von Empfängern von Dienstleistungen von Personen, die ihren Sitz nicht in BiH haben, und Personen in einem besonderen Schema im Baugewerbe („Amtsblatt von BiH“, Nr. 24/07) zu berechnen und zu zahlen, unabhängig von der Höhe des im Kalenderjahr erzielten Umsatzes.

Wir erinnern daran, dass in der Strategie zur Verbesserung der Einhaltung von Vorschriften der UIO für den Zeitraum 2025–2027 risikoreiche Bereiche identifiziert wurden, darunter auch die Kurzzeitvermietung von Wohneinheiten, weshalb der Schwerpunkt der Kontrollaktivitäten der Inspektoren der Direktion im Jahr 2026 auf Personen gerichtet sein wird, die dieser Tätigkeit nachgehen.

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