
(Patria) - Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina wurde eine Aktion zur Bekämpfung der internationalen Anwerbung zur Prostitution im Raum Banja Luka durchgeführt.
Die Opfer der Straftaten sind brasilianische Staatsbürgerinnen, die von zwei Verdächtigen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung missbraucht wurden und dadurch große illegale Vermögensvorteile erzielten. Im Rahmen der Aktion wurden zwei Opfer entdeckt und versorgt, die genaue Zahl der geschädigten Opfer wird ermittelt.
Ein Staatsanwalt der Abteilung zur Bekämpfung von Menschenschmuggel und Menschenhandel koordinierte die Aktivitäten der Polizeibeamten des Innenministeriums der Republika Srpska, die sich auf die Festnahme und Durchsuchung von Räumlichkeiten beziehen, die von Personen genutzt werden, die der internationalen Anwerbung zur Prostitution verdächtigt werden.
Den gesammelten Beweisen zufolge erfolgte die internationale Anwerbung und Verleitung zur Prostitution durch die Einbringung ausländischer Staatsbürgerinnen nach Bosnien und Herzegowina und wurde meist in gemieteten Wohnungen im Raum Banja Luka realisiert.
Auf diese Weise erzielten die Verdächtigen illegale Vermögensvorteile und missbrauchten und beuteten Personen aus, die sie für die Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen zuvor vereinbarte Geldbeträge anwarben. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich um eine gut organisierte Gruppe handelt, die im Raum der EU tätig ist, um ausländische Staatsbürger, die von außerhalb der EU kommen, auszubeuten und zur Prostitution zu verleiten.
Den Verdächtigen wird die Straftat – internationale Verleitung zur Prostitution gemäß Artikel 187 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina und die Straftat – Verleitung zur Prostitution gemäß Artikel 169 des Strafgesetzbuches der Republika Srpska vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina setzt die Ermittlungen in dieser Angelegenheit fort und wird in der nächsten Zeit zur Sammlung von Informationen, Beweisen und Erkenntnissen die Kapazitäten und Ressourcen der OSA von Bosnien und Herzegowina nutzen und eine internationale Zusammenarbeit mit EUROPOL, EUROJUST sowie INTERPOL aufnehmen.
Auf der Grundlage internationaler Rechtshilfe werden mehrere Anträge auf Informationsübermittlung an verschiedene Länder gestellt.
Der zuständige Staatsanwalt wird über die weiteren Maßnahmen in der Angelegenheit entscheiden, die eine ungestörte Fortsetzung der von der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina gemeinsam mit den Partnerpolizeibehörden geführten Ermittlungen gewährleisten.
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