
(Patria) - Die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina hat dem Gericht von Bosnien und Herzegowina die Anordnung von Untersuchungshaft für Mirza Kapić wegen der Straftat Terrorismus vorgeschlagen.
Der Verdächtige, dem die Freiheit entzogen wurde, wird wegen Kontaktaufnahme mit Angehörigen radikaler Strukturen des sogenannten „ISIL“ und der Planung eines terroristischen Anschlags auf ein islamisches Gotteshaus in Bosnien und Herzegowina untersucht.
Mirza Kapić wurde 1980 in Banja Luka geboren, wohnhaft in Zenica, Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina, wurde bereits früher wegen einer mit Terrorismus und dem Aufenthalt auf ausländischen Kriegsschauplätzen verbundenen Straftat verurteilt.
Die Maßnahmen zur Freiheitsentziehung des Verdächtigen sowie die Durchsuchung der von ihm genutzten Objekte wurden in einer koordinierten Aktion der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina und der SIPA auf Anordnung des Gerichts von Bosnien und Herzegowina durchgeführt.
„Der Verdächtige wird untersucht und ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Monat über elektronische Kommunikationskanäle, Mobiltelefon und Computer, unter Verwendung von Kommunikationsanwendungen, Kontakt zu Personen aufgenommen zu haben, die radikale Bewegungen und Unterstützerstrukturen des sogenannten ‚ISIL‘ unterstützen, und in den Korrespondenzen den Wunsch geäußert zu haben, Ende Juli dieses Jahres einen Anschlag mit Sprengstoff auf eine Moschee in Bosnien und Herzegowina zu verüben, und von den genannten Personen Anleitungen zur Herstellung eines Sprengsatzes mit Zünder per Mobiltelefon verlangt zu haben, wobei er die Absicht äußerte, Gelehrte der Islamischen Gemeinschaft anzugreifen, die Erklärungen gegen Mudschaheddin veröffentlichen und Anhänger radikaler Bewegungen und des ‚ISIL‘ den Strafverfolgungsbehörden in Bosnien und Herzegowina melden.
Bei der weiteren Planung und Ausführung der Straftat wurde er durch die Aktion der SIPA und der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina gehindert, und bei der Durchsuchung wurden elektronische Geräte beschlagnahmt, die der Verdächtige nutzte und die Gegenstand einer detaillierten Begutachtung sein werden.
Die Untersuchungshaft wurde aus den in Artikel 132 der Strafprozessordnung von Bosnien und Herzegowina, Absatz 1, Buchstaben b) und c) beschriebenen Gründen vorgeschlagen, nämlich der Gefahr, dass der Verdächtige auf freiem Fuß die Untersuchung behindern, Beweise verheimlichen und Einfluss auf Zeugen oder Mittäter nehmen könnte, sowie die Straftat erneut begehen oder die begonnene vollenden könnte“, teilte die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina mit.
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