
SARAJEVO, (Patria) - Um die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, müssen die Behörden in Bosnien und Herzegowina Anstrengungen unternehmen, um einen Konsens über Verfassungs- und Wahlrechtsänderungen zu erzielen, heißt es in dem Bericht des Ministerkomitees des Europarats für das Jahr 2021.
In dem Bericht „Überwachung der Umsetzung von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ des Ministerkomitees für das Jahr 2021 heißt es, dass dieses Gremium vier Sitzungen abgehalten hat und dass auf allen die Gruppe der Fälle „Sejdić und Finci gegen Bosnien und Herzegowina“ besprochen wurde.
„Das Komitee hat eine neue vorläufige Entschließung (die vierte seit 2011) verabschiedet, in der es die Behörden und politischen Führer von Bosnien und Herzegowina auffordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um einen Konsens über die erforderlichen Verfassungs- und Wahlrechtsänderungen zu erzielen, damit die Wahlen im Oktober 2022 gemäß den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs stattfinden können“, heißt es weiter, und es wird hinzugefügt, dass die Direktorin für Menschenrechte viertägige Online-Konsultationen mit den Behörden und Vertretern der internationalen Gemeinschaft in BiH über die lange Wartezeit auf die Umsetzung des Urteils „Sejdić und Finci“ geführt hat, das eines von fünf Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur ethnischen Diskriminierung ist.
„Die Bereitschaft des Europarats, insbesondere der Venedig-Kommission, die Behörden bei der rechtzeitigen Verabschiedung von Wahlrechtsreformen zu unterstützen, wurde besonders hervorgehoben“, heißt es auch in dem am 30. März veröffentlichten Bericht.
Gemäß dem Urteil im Fall von Jakob Finci und Dervo Sejdić aus dem Jahr 2009 wurde Diskriminierung derjenigen festgestellt, die keine konstitutiven Völker in BiH sind oder die die Kombination von Anforderungen an ethnische Herkunft und Wohnort nicht erfüllen, in Bezug auf ihr Recht, sich für den Haus der Völker und das Präsidium von Bosnien und Herzegowina zu bewerben.
Neben diesem wurden vier weitere Urteile wegen Verhinderung der gleichberechtigten Teilnahme an demokratischen Wahlen erlassen.
Azra Zornić verklagte den Staat, weil ihr die Kandidatur für das Haus der Völker des Parlaments von Bosnien und Herzegowina und das Präsidium von BiH nicht gestattet wurde, da sie sich nicht als Angehörige der konstitutiven Völker in BiH identifizierte.
Ilijaz Pilav, als Bosniake, der in der Republika Srpska lebt, konnte sich nicht für das Mitglied des Präsidiums von BiH bewerben, das aus diesem Entität stammt, während Samira Šlaka als Angehöriger einer nationalen Minderheit nicht für das Haus der Völker des Parlaments von BiH und das Mitglied des Präsidiums kandidieren durfte.
Im Fall von Svetozar Pudarić wurde festgestellt, dass der Staat ihn in Bezug auf das Recht auf Kandidatur für das Mitglied des Präsidiums aus der serbischen Bevölkerung aus dem Gebiet der Föderation BiH diskriminiert hat.
Das Ministerkomitee, als statutarisches Organ des Europarats, das aus den Außenministern der Mitgliedstaaten besteht, hat laut Bericht die Überwachung der Umsetzung des Urteils „Orlović und andere“ abgeschlossen. Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2019 musste die orthodoxe Kirche aus dem Hof von Fata Orlović in Konjević-Polje entfernt werden.
Obwohl die Frist der 1. April 2020 war, wurde die Kirche mit einer Verspätung von mehr als einem Jahr letztes Jahr abgerissen.
„Die Behörden haben Maßnahmen ergriffen und die Kirche vom Grundstück der Antragsteller entfernt“, heißt es in dem Bericht.
Im Teil der nicht umgesetzten oder aufgeschobenen Urteile wird der Fall „Kunić und andere gegen BiH“ aufgeführt, in dem sich die Beschwerdeführer über die Nichtumsetzung von zu ihren Gunsten ergangenen Urteilen beschwerten. Wie im Bericht erläutert wird, wurden im Jahr 2021 ermutigende Fortschritte erzielt, wobei drei Kantone, in denen Probleme bestanden, Aktionspläne und Rückzahlungspläne zur Umsetzung von nationalen Urteilen aufgestellt haben, die vom Europäischen Gerichtshof positiv bewertet wurden.
Gemäß den Urteilen der Bezirksgerichte wurde den Antragstellern verschiedene Beträge für nicht gezahlte Arbeitsentgelte zugesprochen, was nicht umgesetzt werden konnte, da die Banken im Falle der Vollstreckung mitteilten, dass die Haushaltsmittel für diesen Zweck bereits aufgebraucht waren.
Nach der Beschwerde von Kunić beim Verfassungsgericht von BiH, die der Berufung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorausging, stellte das Verfassungsgericht fest, dass „die Urteile nicht vollstreckt wurden, weil auf dem Transaktionskonto des Vollstreckungsgläubigers keine Gelder vorhanden waren“, d. h. der Kanton Zenica-Doboj ermittelte nicht die genaue Anzahl der nicht vollstreckten Urteile und erstellte keine Summe und Liste der Forderungen, was der Kern des Problems war.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2017 müsste die Umsetzung nationaler Urteile innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils sichergestellt werden.
Laut dem Bericht zahlte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen Jahr 175.713 Euro Entschädigung an diejenigen, die Verletzungen von Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aus Bosnien und Herzegowina erlitten haben.
Die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Kapazitäten zur Umsetzung der Urteile des Gerichts verdoppeln, wurde in diesem sowie im Bericht des Vorjahres hervorgehoben.
(detektor.ba)
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