UDT hat ein Verfahren eingeleitet: Gibt es eine Verantwortung für das Vorgehen der Richterin im Fall Nizama Hećimović?

Patria
AutorPatria
15:13
Podijeli:
UDT hat ein Verfahren eingeleitet: Gibt es eine Verantwortung für das Vorgehen der Richterin im Fall Nizama Hećimović?

(Patria) - Das Amt des Disziplinaranwalts des Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrats von Bosnien und Herzegowina hat ein Verfahren gegen Richterin L. N. aus Gradačac eingeleitet, die es abgelehnt hatte, Nermin Sulejmanović Annäherungsverbote gegenüber der getöteten Nizama Hećimović aufzuerlegen, und zwar auf Vorschlag der Polizeidirektion Gradačac.

„Das Amt des Disziplinaranwalts des Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrats von Bosnien und Herzegowina hat von Amts wegen ein Verfahren auf der Grundlage von in den Medien veröffentlichten Artikeln über das Vorgehen eines Richters des Kreisgerichts Gradačac eingeleitet. Das Amt wird die relevanten Fakten des Falls untersuchen, um die Behauptungen über eine Verletzung der Amtspflichten des Richters im Entscheidungsfindungsprozess zu prüfen“, heißt es aus dem HJSStR BiH.

Wir erinnern daran, dass Nermin Sulejmanović aus Gradačac am Freitag, dem 11. August, seine Ex-Frau vor den Augen ihrer Tochter mit einer Pistole erschossen hat und dies live auf der Social-Media-Plattform Instagram übertragen hat. Zuvor hatte er einen Mann verletzt, und nach der Ermordung seiner Frau tötete er an verschiedenen Orten in Gradačac Vater und Sohn und verletzte eine Frau und einen Polizisten.

Nachdem die Polizei ihn eingekesselt hatte, beging Sulejmanović Selbstmord.

Nur vier Tage vor der Ermordung erließ Richterin L. N. des Kreisgerichts Gradačac eine Entscheidung, mit der sie den Vorschlag der Polizeidirektion Gradačac ablehnte, Nermin Sulejmanović mit Maßnahmen der Belästigung, des Stalkings und der Annäherung an das Opfer zu belegen.

Komentari (0)

Prijavite se za komentiranje

Prijava

Jos nema komentara. Budite prvi!

Minuta

Sve →

Iz drugih kategorija