
(Patria) - Der Verein der Opfer und Zeugen des Völkermords hat dem Chefankläger der Staatsanwaltschaft BiH ein Schreiben bezüglich des gestrigen Vorfalls in Banja Luka übermittelt.
„Auf der Grundlage des StGB BiH übermitteln wir Ihnen eine Information über die Anstiftung zu nationalem, rassischem und religiösem Hass, Zwietracht und Intoleranz durch unbekannte Personen, Angehörige der MUP RS.
Angehörige der MUP RS haben in Banja Luka unter Anwendung von Gewalt eine Gruppe von Bürgern gestoppt, die mit Bussen unterwegs waren, und ihnen gewaltsam die offizielle Flagge der Republik BiH von 1992 bis 1998 entrissen.
Angehörige der MUP RS haben einem Bürger wegen des Besitzes der Flagge der Republik BiH 50 Euro abgenommen, mit der Begründung, dass der Besitz einer legalen Flagge eine unerlaubte Handlung und eine Ordnungswidrigkeit sei.
Der Staatsanwaltschaft wurde auch ein Link übermittelt, aus dem hervorgeht, dass die Bürger einer brutalen Behandlung durch unbekannte Personen, Angehörige der MUP RS, ausgesetzt waren, weil sie die legale Flagge BiH aus der Zeit 1992–1998 besaßen und entfalteten. Ziel und Absicht der unbekannten Angehörigen der MUP RS war die Anstiftung zu nationalem, rassischem und religiösem Hass, Zwietracht und Intoleranz.
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