In ZDK verstärkte Inspektionen zur Anwendung von Hyaluronsäure-Fillern und Botox

Patria
AutorPatria
18:21
Podijeli:
In ZDK verstärkte Inspektionen zur Anwendung von Hyaluronsäure-Fillern und Botox

(Patria) - In letzter Zeit gibt es eine Zunahme von Fällen mit unerwünschten Nebenwirkungen und schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit der Patienten aufgrund unsachgemäßer und unprofessioneller Anwendung von Hyaluronsäure-Fillern und Botulinumtoxin Typ A, die außerhalb von Gesundheitseinrichtungen verabreicht werden.

Die kantonale Aufsichtsbehörde für Inspektionsangelegenheiten (KUZIP) des Kantons Zenica-Doboj (ZDK) hat die Bürger daher darüber informiert, dass kantonale Gesundheits- und kantonalen Pharmazeutische Inspektoren verstärkte Inspektionen zur Anwendung von Hyaluronsäure-Fillern und Botulinumtoxin Typ A durchführen.

Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Dienstleistungen zur Anwendung von Hyaluronsäure-Fillern und Botulinumtoxin Typ A nicht außerhalb von Gesundheitseinrichtungen erbracht werden dürfen, d. h. sie dürfen nicht in Kosmetiksalons, Privatwohnungen oder Zahnarztpraxen erbracht werden, unabhängig von den Zertifikaten, die Kosmetiker, Kosmetologen oder medizinisches Personal besitzen, die die genannten Dienstleistungen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen erbringen.

Artikel 89 Absatz (7) der Verordnung über die näheren Bedingungen für Räumlichkeiten, Ausrüstung und Personal für die Gründung und Ausübung von Gesundheitsberufen in Gesundheitseinrichtungen („Amtsblatt der FBiH“, Nr. 5/20) sieht vor, dass eine Facharztpraxis, in der minimalinvasive und nicht-chirurgische Eingriffe zur Anwendung von Hyaluronsäure-Fillern und Botulinumtoxin Typ A durchgeführt werden, einen Arzt, Facharzt für plastische Chirurgie oder Augenheilkunde oder Dermatovenerologie oder einen Spezialisten für plastische Chirurgie haben muss.

Entsprechend dem Vorstehenden ergibt sich klar und unmissverständlich, dass Hyaluronsäure-Filler und Botulinumtoxin Typ A (Botox) nicht außerhalb von Gesundheitseinrichtungen angewendet werden dürfen. Die Anwendung der genannten Präparate darf nicht von Kosmetikern, Kosmetologen, Zahnärzten oder Ärzten ohne die genannten Spezialisierungen durchgeführt werden.

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit werden die Bürger darauf hingewiesen, dass allergische Reaktionen und unerwünschte Folgen der Anwendung von Hyaluronsäure-Fillern und Botulinumtoxin sehr häufig und potenziell sehr gefährlich sind, weshalb vorgeschrieben ist, dass diese in Gesundheitseinrichtungen unter strenger Aufsicht von Fachärzten durchgeführt werden, und wenn diese außerhalb von Gesundheitseinrichtungen angewendet werden, kann dies zu schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit der Nutzer führen.

Die Aufsichtsobjekte werden auf die konsequente Anwendung von Gesetzen und zugehörigen Vorschriften hingewiesen, da bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten vor Ort alle gesetzlich vorgeschriebenen Ordnungswidrigkeiten- und Strafmaßnahmen ergriffen werden.

Darüber hinaus werden die Bürger aufgefordert, alle festgestellten Unregelmäßigkeiten unverzüglich der kantonalen Aufsichtsbehörde für Inspektionsangelegenheiten des Kantons Zenica-Doboj zu melden.

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