In den letzten sieben Tagen wurden 36 ausländische Staatsbürger aus dem Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina ausgewiesen

Patria
AutorPatria
12:28
Podijeli:
In den letzten sieben Tagen wurden 36 ausländische Staatsbürger aus dem Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina ausgewiesen

SARAJEVO, (Patria) - Inspektoren für Ausländer führen in Zusammenarbeit mit Polizeibeamten gemeinsame Kontrollaktivitäten zur Bewegung und zum Aufenthalt von Ausländern durch, die auf die Kontrolle von Orten abzielen, an denen sich Migranten in den Gebieten von Sarajevo, Bihać, Velika Kladuša, Tuzla, Kalesija, Donji Vakuf und Travnik aufhalten.

Diese Aktivitäten führten zur Feststellung von ausländischen Staatsbürgern, die illegal in das Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina eingereist sind oder sich dort illegal aufgehalten haben, teilte der Dienst für Angelegenheiten mit Ausländern mit.

Der Dienst für Angelegenheiten mit Ausländern hat wegen illegaler Einreise oder illegalen Aufenthalts eine Ausweisungsmaßnahme gegen 27 ausländische Staatsbürger mit Einreise- und Aufenthaltsverbot in Bosnien und Herzegowina verhängt, darunter Staatsbürger der Türkei, Afghanistans, Pakistans, Marokkos und Algeriens. Diese Personen wurden im Migrationszentrum unter Aufsicht gestellt oder ihre Bewegungsfreiheit wurde bis zur Ausweisung aus dem Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina auf einen bestimmten Ort beschränkt.

Der Dienst für Angelegenheiten mit Ausländern hat die freiwillige Rückkehr von 22 türkischen Staatsbürgern realisiert, die in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind, während im Rahmen des Rückübernahmeabkommens sieben Personen in die Republik Serbien zurückgeführt wurden, darunter Staatsbürger Afghanistans, Pakistans, des Iran, der Türkei und Serbiens.

Im Rahmen von Maßnahmen und Aktivitäten zur Bekämpfung illegaler Migration wurden in Zusammenarbeit mit dem Dienst für Angelegenheiten mit Ausländern und der Internationalen Organisation für Migration im Rahmen des Programms zur unterstützten freiwilligen Rückkehr sieben Personen aus dem Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina in ihre Herkunftsländer ausgewiesen. Es handelt sich um fünf pakistanische Staatsbürger, einen tunesischen Staatsbürger und einen ägyptischen Staatsbürger. Der Dienst für Angelegenheiten mit Ausländern hat diesen Personen wegen illegalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina eine Ausweisungsmaßnahme mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Dauer eines Jahres auferlegt.

In den vorübergehenden Aufnahmezentren leben derzeit 6102 Migranten. Der Dienst für Angelegenheiten mit Ausländern hat seit Beginn des Jahres 2020 12.991 Migranten bearbeitet, von denen 12.286 die Absicht bekundet haben, einen Asylantrag zu stellen, davon allein in den letzten sieben Tagen 470 Migranten, von denen 434 die Absicht bekundet haben, einen Asylantrag zu stellen.

Der Dienst für Angelegenheiten mit Ausländern wird im Einklang mit seinen Zuständigkeiten und Kapazitäten seine verstärkten operativen Aktivitäten als Reaktion auf den erhöhten Zustrom von Migranten in Bosnien und Herzegowina fortsetzen. 

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