
(Patria) - Die Staatsanwaltschaft USK hat eine offizielle Pressemitteilung zum gestrigen Angriff in der Polizeiwache Bosanska Krupa veröffentlicht.
„Gestern um 20:40 Uhr betrat eine unbekannte Person, die ein Kleidungsstück über der Hälfte ihres Gesichts trug, die Polizeiwache Bosanska Krupa und anschließend den Dienstraum, in dem sich zu diesem Zeitpunkt zwei Polizeibeamte befanden, und griff sie ohne ersichtlichen Grund mit einer kalten Waffe – einem Messer – an. Einem Polizeibeamten fügte er Verletzungen an der Brust zu, an denen er später verstarb, dem anderen Verletzungen am Bauch und am Kopf. Zu diesem Zeitpunkt betraten andere Polizeibeamte die Räumlichkeiten, überwältigten den Angreifer und nahmen ihn fest. Es wurde festgestellt, dass der Angreifer ein Minderjähriger aus dem Gebiet von Bosanska Krupa ist, geboren 2009.
Über den Vorfall wurde der diensthabende Staatsanwalt der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Una-Sana informiert, der sofort zum Tatort eilte und unter dessen Aufsicht die Angehörigen des Sektors für Kriminalpolizei des Innenministeriums des Kantons Una-Sana bis 00:30 Uhr die Ermittlungen durchführten.
Gestern Abend wurde auch das Elternhaus des minderjährigen Angreifers durchsucht, wobei Gegenstände sichergestellt wurden, die als Beweismittel im weiteren Strafverfahren verwendet werden können.
Angesichts der unmittelbaren Erkenntnisse am Tatort, die darauf hindeuten, dass das Motiv dieser Straftat ein Angriff auf die Institution, d.h. die Polizeiwache als Behörde, mit dem Ziel der Einschüchterung der Bevölkerung war, hat die diensthabende Staatsanwältin der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Una-Sana diese Tat als Terrorismus gemäß Artikel 201 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Föderation BiH qualifiziert.
Wir möchten betonen, dass die kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Una-Sana angesichts der Art dieser Tat und der Eigenschaften des Täters diesen Fall prioritär behandeln und alle Maßnahmen umgehend durchführen wird, und dass bereits derzeit mehrere Polizeibehörden eingebunden sind. Ebenso ist das Zentrum für soziale Arbeit Bosanska Krupa eingebunden, das eine soziale Anamnese des Minderjährigen und seiner familiären Verhältnisse durchführen wird.
Der minderjährige Angreifer wurde festgenommen und ihm wird ein Pflichtverteidiger zugewiesen, der über eine Bescheinigung für die Bearbeitung von Fällen verfügt, in denen der Verdächtige minderjährig ist. Er wird zur Staatsanwaltschaft gebracht, wo er gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Behandlung von Kindern und Minderjährigen im Strafverfahren vernommen wird, wonach der Staatsanwalt über die Einleitung weiterer Maßnahmen entscheiden wird“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft USK.
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