Staatsanwaltschaft von BiH fordert Untersuchungshaft für Vinko Radović und Petko Panić, Verdächtige wegen Verfolgung und Verbrechen an Tausenden Bosniaken

Patria
AutorPatria
16:13
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Staatsanwaltschaft von BiH fordert Untersuchungshaft für Vinko Radović und Petko Panić, Verdächtige wegen Verfolgung und Verbrechen an Tausenden Bosniaken

(Patria) - Auf Anordnung eines Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft von BiH haben Polizeibeamte der SIPA im Bereich der Grenzübergänge Zvornik und Karakaj von der Grenzpolizei von BiH die Verdächtigen Radović Vinko, geboren 1959 in Zvornik, bosnischer Staatsbürger, und Panić Petko, geboren 1952 in Zvornik, bosnischer Staatsbürger, übernommen.

Die Verdächtigen werden innerhalb der gesetzlichen Frist zur Staatsanwaltschaft von BiH transportiert, wo sie dem zuständigen Staatsanwalt übergeben werden. Diesen Verdächtigen wird vorgeworfen, dass der Verdächtige Radović als Vertreter der damaligen zivilen und militärischen Behörden in Zvornik und der Verdächtige Panić als stellvertretender Polizeikommandant in Zvornik im Frühjahr 1992 an der systematischen Verfolgung von mehr als tausend Zivilisten bosniakischer Nationalität aus den Orten Đulići, Klisa und umliegenden Ortschaften beteiligt waren, sowie an der illegalen Trennung, Misshandlung und Inhaftierung von etwa 700 Männern und Jungen im Alter zwischen 16 und 70 Jahren, bei denen auch die Tötung mehrerer Personen erfolgte, die in die illegale Haft im Technisch-Schulischen Zentrum in Karakaj gebracht wurden.

Während der Verfolgung der Bevölkerung kam es zur Plünderung von Zivilisten, zur Wegnahme von Geld und Wertgegenständen, zur Wegnahme von Traktoren, Fahrzeugen und anderem Eigentum, woraufhin die verbleibende Bevölkerung in das von der Armee der RBiH kontrollierte Gebiet in Kalesija geschickt wurde.

Den Verdächtigen wird das Verbrechen – Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 172 des Strafgesetzbuches von BiH vorgeworfen. Nach der Vernehmung der Verdächtigen wird der zuständige Staatsanwalt dem Gericht von BiH einen Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft stellen, aufgrund der Fluchtgefahr der Verdächtigen und der Gefahr, dass sie im Falle ihrer Freiheit die Ermittlungen behindern, Beweise vernichten und Zeugen oder Mittäter beeinflussen könnten.

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