Staatsanwaltschaft von BiH verlegt Fall gegen Dodik nach Ost-Sarajevo, da sie keine „Aufstachelung zu Hass“ sah

Patria
AutorPatria
21:34
Podijeli:
Staatsanwaltschaft von BiH verlegt Fall gegen Dodik nach Ost-Sarajevo, da sie keine „Aufstachelung zu Hass“ sah

(Patria) - Die Staatsanwaltschaft von BiH hat entschieden, die Anzeige gegen Milorad Dodik wegen Aufstachelung zu religiösem Hass während einer Rede auf einer Wahlkampfveranstaltung, bei der er sagte, „Muslime siedeln sich wie Amöben an“ in Gebieten an, in denen Serben leben, nicht zu verfolgen.

Die Staatsanwälte stellten fest, dass durch die Aussagen keine Straftat der Aufstachelung zu nationalem und religiösem Hass begangen wurde, und verlegten den Fall daher zum Bezirksgericht von Ost-Sarajevo mit der Anregung, ihn als öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass zu verfolgen, wie Detektor bestätigt wurde.

Milorad Dodik begann, die Aktivitäten von Siniša Karan, dem Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Republika Srpska, begleitend, seine Wahlkampagne mit Aussagen, dass Ost-Sarajevo keine Islamisierung zulassen dürfe.

- Lassen Sie diese Geschichten, wir sind dieselben Menschen. Wir haben nicht denselben Glauben. Niemand lügt mehr und schlimmer als ein Türke. Daher all diese Bonbons, die sie uns hier geben, können und sollten Sie…

Ich muss Ihnen nichts darüber erzählen, Sie wissen das perfekt. (…) Was wurde in Ost-Ilidža gemacht? Es wurde nur ermöglicht, dass Muslime dort leben, nicht wahr?

Glauben Sie, dass das jetzt Glück ist? Sie wissen das besser als ich. Wo einer einzieht, ist es, als würden sich Amöben ansiedeln – erklärte Dodik am 10. November in Ost-Sarajevo.

Die Staatsanwaltschaft von BiH bestätigte zunächst, dass sie einen Fall gebildet habe, teilte aber bald darauf mit, dass dieser an die Bezirksstaatsanwaltschaft in Ost-Sarajevo weitergeleitet worden sei.

Die Bezirksstaatsanwaltschaft bestätigte gegenüber Detektor, dass sie am 12. November eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft über die Einleitung eines Falls gegen Dodik erhalten habe, und in Ost-Sarajevo wurde ein Fall eröffnet und den zuständigen Staatsanwälten zur Bearbeitung zugewiesen.

Nach der Analyse kam die Staatsanwaltschaft von BiH zu dem Schluss, dass sie in Dodiks Handlungen keine Merkmale einer Straftat der „Aufstachelung zu nationalem, rassischem und religiösem Hass, Zwietracht und Intoleranz“ gemäß dem Strafgesetzbuch von BiH sieht.

Sie sind der Ansicht, dass es sich um die Straftat der „öffentlichen Aufstachelung zu Gewalt und Hass“ gemäß dem Strafgesetzbuch der Republika Srpska handeln könnte, so die Bezirksstaatsanwaltschaft in Ost-Sarajevo.

Sie erklärten gegenüber Detektor, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen werden, um eine gesetzmäßige staatsanwaltschaftliche Entscheidung zu treffen, über die die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert wird.

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