Staatsanwaltschaft von BiH erhebt Anklage gegen Sakib Mahmuljin

Patria
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14:31
Podijeli:
Staatsanwaltschaft von BiH erhebt Anklage gegen Sakib Mahmuljin

Die Staatsanwaltschaft von BiH hat Anklage gegen Sakib Mahmuljin, einen pensionierten General der Armee von RBiH und ehemaligen Kommandeur des 3. Korps der Armee von RBiH, erhoben, schreibt die bosnisch-herzegowinische Nachrichtenagentur Patria.

Wir erinnern daran, dass Mahmuljin am 8. Dezember in Sarajevo festgenommen wurde. Das Gericht von BiH hat am 9. Dezember, als es über den Antrag der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina auf Anordnung von Untersuchungshaft für den Verdächtigen Sakib Mahmuljin entschied, eine Entscheidung getroffen, mit der der Antrag der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina auf Anordnung von Untersuchungshaft als unbegründet zurückgewiesen wurde, und für den Verdächtigen Sakib Mahmuljin wurden folgende Verbote angeordnet:

- Verbot des Verlassens des Wohnortes (mit der Verpflichtung der zuständigen Beamten, dieses Verbot stichprobenartig zweimal wöchentlich zu überprüfen)

- Reiseverbot (mit vorübergehender Einziehung der Reisedokumente und Verbot der Ausstellung neuer Reisedokumente sowie Verbot der Nutzung des Personalausweises für den Grenzübertritt von Bosnien und Herzegowina);

- Verbot der Kontaktaufnahme mit bestimmten Personen – Zeugen, die im Antrag der Staatsanwaltschaft genannt werden, und Annäherung an sie in einem Umkreis von 100 Metern.

Die angeordneten Verbote können so lange gelten, wie dies erforderlich ist, oder bis zu einer anderen Entscheidung des Gerichts, und die Überprüfung der Begründetheit erfolgt alle zwei Monate. Im Falle eines Verstoßes des Verdächtigen gegen die angeordneten Verbote kann ihm Untersuchungshaft angeordnet werden, wie aus dem Gericht von BiH mitgeteilt wurde, teilt die Nachrichtenagentur Patria mit.

Sakib Mahmuljin wird verdächtigt, die Straftat Kriegsverbrechen gegen Kriegsgefangene gemäß Artikel 144, Kriegsverbrechen gegen Verwundete und Kranke gemäß Artikel 143 und Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung gemäß Artikel 142 des Strafgesetzbuches der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, in Verbindung mit Artikel 30 Absatz 2 desselben Gesetzes (Unterlassung), begangen zu haben.

Mahmuljin sprach während der Anhörung zur Anordnung von Untersuchungshaft vor Gericht und sagte, dass dieser Fall auch in Den Haag gegen den verstorbenen Rasim Delić geführt wurde und dass er ebenfalls verdächtigt war, aber Den Haag niemals Anklage gegen ihn erhoben habe.

- Ich habe diesen Fall untersucht. Nur um festzustellen, ob es wirklich meine Verantwortung gibt, aber ich habe sie nicht gefunden. Ich möchte den Staatsanwalt nicht beleidigen, aber der Mann versteht die militärische Struktur und Befehlsgewalt nicht. So als ob es im Militär keinen mündlichen Befehl gäbe, hinter mir standen 36.000 Menschen, die kein einziges Verbrechen begangen haben - sagte Mahmuljin damals.

Der Staatsanwalt der Sonderabteilung für Kriegsverbrechen der Staatsanwaltschaft von BiH hat Anklage erhoben gegen:

- Mahmuljin Sakib, geboren am 13.10.1952 in Kozarac, Prijedor, Staatsbürger von BiH.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, während des Krieges und des bewaffneten Konflikts in BiH in seiner Eigenschaft als Kommandeur des 3. Korps der Armee von RBiH, zu dessen Zusammensetzung auch die Einheit „EL Mudžahidin“ mit Kämpfern afro-asiatischer Herkunft gehörte, gegen die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und der Genfer Konventionen verstoßen zu haben.

In der Anklageschrift heißt es, dass Sakib Mahmuljin als Korpskommandeur im Jahr 1995, während der umfangreichen Operation der Armee von RBiH im breiteren Gebiet von Zavidovići und Vozuća, im Rahmen derer Angehörige der Einheit „El Mudžahidin“ Kriegsverbrechen an serbischen Kriegsgefangenen und Zivilisten in diesem Gebiet begangen haben, nichts unternommen hat, um das genannte Verbrechen zu verhindern, obwohl er Informationen hatte, dass sich Angehörige dieser Einheit auf die Begehung eines Verbrechens vorbereiteten und das Verbrechen begangen hatten, und dass er nach der Begehung des Verbrechens nichts unternommen hat, um die Täter zu bestrafen.

In der Anklageschrift heißt es, dass Angehörige der Einheit „El Mudžahidin“, darunter auch Kämpfer aus afrikanisch-asiatischen Ländern, nach der Gefangennahme von Kriegsgefangenen, Zivilisten und Sanitätspersonal serbischer Nationalität mehr als 50 Gefangene getötet haben, von denen einige durch rituelle Enthauptungen getötet wurden, die anschließend anderen Gefangenen gezeigt wurden.

In der Anklageschrift heißt es ferner, dass Angehörige dieser Einheit Gefangene misshandelt und gefoltert, ihnen Ohren abgeschnitten und Stichwunden an verschiedenen Körperteilen zugefügt, sie gefesselt und mit verschiedenen Gegenständen geschlagen, äußerst grausame Formen der Folter angewendet, d.h. Gefangene in verkrampfte Positionen mit Schlingen um den Hals gefesselt, die sich durch Bewegungen zuzogen und die Opfer erwürgten, in denen sie sie mehrere Stunden ließen.

An den Folgen von Misshandlungen und Schlägen trugen viele Opfer bleibende Schäden und Behinderungen davon.

Nach dem Krieg wurden die sterblichen Überreste von etwa 10 Opfern gefunden, identifiziert und beigesetzt, während die Leichen der übrigen Opfer noch gesucht werden.

Dem Angeklagten Sakib Mahmuljin wird vorgeworfen, von den Morden und Misshandlungen von Gefangenen gewusst zu haben, die mehr als 15 Tage dauerten, im Zeitraum Juli/August und in einem anderen Fall im September 1995, und dass er nichts unternommen hat, um diese Verbrechen zu verhindern, zu stoppen oder die Täter zu bestrafen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Straftat – Kriegsverbrechen gegen Kriegsgefangene, Kriegsverbrechen gegen Verwundete und Kranke und Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung – begangen zu haben.

Mit der Anklageschrift wurde die Ladung von mehr als 70 Zeugen der Anklage vorgeschlagen, von denen 11 unter Schutzmaßnahmen aussagen werden, und es wurden mehr als 900 Beweismittel vorgelegt, mit denen die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten beweisen wird.

Die Anklageschrift wird dem Gericht von BiH zur Prüfung vorgelegt.

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