
(Patria) - Der Staatsanwalt der Sonderabteilung für Kriegsverbrechen der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina hat Anklage gegen Nermin Porić, geboren 1969 in Bosanska Krupa, Staatsbürger von BiH und Slowenien, wohnhaft in Österreich, erhoben.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Kommandeur der Militärpolizei der Armee von BiH während des Krieges und des bewaffneten Konflikts in BiH gegen die Bestimmungen der Genfer Konventionen zum Schutz von Kriegsgefangenen verstoßen zu haben.
In der Anklageschrift heißt es, dass der Angeklagte im Sommer 1995 während des Angriffs und der Gefangennahme von mindestens 25 Angehörigen der VRS an den Standorten Kobiljnjak, Osmače und Ćolujak in der Gemeinde Bosanska Krupa, von denen vier Gefangene sofort getötet und die übrigen in Haftanstalten gebracht wurden, die von der Militärpolizei der 511. Ruhmreichen Gebirgsbrigade der ARBiH kontrolliert wurden, woraufhin die genannten Gefangenen an drei Orten getötet wurden, einige durch Schüsse aus Schusswaffen und einige durch schwere Misshandlung bis zum Tod, persönlich als Kommandeur der Militärpolizei an der Abführung und Erschießung eines Teils der Gefangenen beteiligt war und als Kommandeur wusste, dass ihm unterstellte Angehörige der Militärpolizei rechtswidrige Abführungen und Tötungen von Gefangenen begingen und nichts unternahm, um die Begehung von Verbrechen zu verhindern und die Täter zu bestrafen.
Dem Angeklagten wird das Verbrechen – Kriegsverbrechen gegen Kriegsgefangene gemäß Artikel 175 des Strafgesetzbuches von BiH vorgeworfen.
Da sich der Angeklagte in Österreich aufhält, wird die Staatsanwaltschaft von BiH in der kommenden Zeit die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen für seine Auslieferung und seinen Prozess in Bosnien und Herzegowina ergreifen.
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