Staatsanwaltschaft von BiH erhebt Anklage gegen Jasmin Mulahusić wegen Volksverhetzung und Gefährdung der Sicherheit

Patria
AutorPatria
16:30
Podijeli:
Staatsanwaltschaft von BiH erhebt Anklage gegen Jasmin Mulahusić wegen Volksverhetzung und Gefährdung der Sicherheit

(Patria) - Die Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft von BiH hat Anklage gegen Mulahusić Jasmin, geboren 1976, wohnhaft in Luxemburg, Staatsbürger von Luxemburg und BiH, erhoben.

In der Anklage heißt es, dass der Angeklagte, der vom Gebiet des Großherzogtums Luxemburg aus agierte, mit der Absicht, Hass gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer Gruppe in Bosnien und Herzegowina aufgrund ihrer Religion, Herkunft oder nationalen Zugehörigkeit aufzustacheln und dadurch Zwietracht, nationalen und religiösen Hass und Intoleranz zwischen den konstitutiven Völkern und anderen zu erzeugen und zu schüren, im Zeitraum von 2021 bis 2023 über mindestens vier Social-Media-Profile Beleidigungen und Drohungen aussprach, erniedrigende Fotomontagen erstellte und auf andere Weise im öffentlich zugänglichen Internet Journalisten und Medienschaffende sowie andere Personen beleidigte und gefährdete.

Es wurden Beweise gesammelt, dass der Angeklagte kontinuierlich Inhalte gegen die von ihm ins Visier genommenen Personen veröffentlichte, indem er Fotomontagen erstellte und unwahre Inhalte über die Personen, über die er schrieb, verfasste, mit der Absicht, bei ihnen und ihren Familienmitgliedern ein Gefühl der Bedrohung, Unsicherheit und Angst hervorzurufen, was auch geschah.

Während des genannten Zeitraums rief der Angeklagte öffentlich zur Entlassung von Personen kroatischer und serbischer Nationalität aus ihren Arbeitsplätzen in der Hauptstadt Bosniens und Herzegowinas und in den Institutionen von BiH auf, allein aufgrund ihrer Herkunft, Nationalität oder religiösen Zugehörigkeit, indem er sie mit früheren Kriegsereignissen in Bosnien und Herzegowina in Verbindung brachte. Auf diese Weise und auch gegenüber Bosniaken, die keine Ansichten über das politische Leben, die Nation und den Glauben im Einklang mit seinen radikalen Vorstellungen vertraten, beleidigte er sie aufgrund ihrer Religion und Nationalität, ordnete sie anderen konstitutiven Völkern in BiH zu, nannte sie Verräter und Ungläubige und rief öffentlich seine zahlreichen Anhänger in den sozialen Medien dazu auf, sie zu bestrafen, wobei er in Bezug auf die Zielpersonen äußerst beleidigende und bedrohliche Kommentare hinterließ.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Straftaten – Erzeugung von nationalem, rassischem und religiösem Hass, Zwietracht und Intoleranz gemäß Artikel 145a Absatz 2 des Strafgesetzbuches von BiH sowie die Straftat der Gefährdung der Sicherheit gemäß Artikel 183 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der FBiH begangen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft wird die Anklagepunkte durch die Ladung von 9 Zeugen, einem Sachverständigen und die Einreichung von mehreren Dutzend materiellen Beweismitteln, einschließlich Beweismitteln, die durch internationale Rechtshilfe aus anderen Ländern erhalten wurden, beweisen.

Die Anklage wurde zur Bestätigung an das Gericht von BiH weitergeleitet.

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