
(Patria) - Die Staatsanwaltschaft von BiH hat eine Anklage erhoben, die folgende Angeklagte umfasst:
1. Vican Jerko*, geboren 1974 in Posušje, Staatsbürger von BiH und der Republik Kroatien, bereits vorbestraft
2. Milićević Radoslav*, geboren 1964 in Posušje, Staatsbürger von BiH und der Republik Kroatien
3. Stanojević Stojan*, geboren 1964 in Bosanski Šamac, Staatsbürger von BiH, bereits vorbestraft
4. Savkić Danijel*, geboren 1984 in Brčko, Staatsbürger von BiH, bereits vorbestraft
5. Gotovčević Milorad*, geboren 1991 in Bijeljina, Staatsbürger von BiH
6. Marić Gojko*, geboren 1956 in Grude, Staatsbürger von BiH und der Republik Kroatien
7. Marijanović Ljiljana*, geboren 1958 in Beočin, Serbien, zum Zeitpunkt der Tat Mitarbeiterin der UIO BiH, RC Mostar, Staatsbürgerin von BiH und Kroatien
8. Martić Miro*, geboren 1973 in Široki Brijeg, Staatsbürger von BiH und der Republik Kroatien, bereits vorbestraft
9. Simeunović Mladen*, geboren 1970 in Brčko, Staatsbürger von BiH, bereits vorbestraft
10. Simeunović Tanasija*, geboren 1973 in Brčko, bereits vorbestraft.
Die Angeklagten werden beschuldigt, Mitglieder einer organisierten Gruppe geworden zu sein, die in den illegalen Handel von mehr als 300 Tonnen Tabak und Tabakwaren verwickelt war und diese Produkte auf dem illegalen Markt von Bosnien und Herzegowina vertrieben hat, wodurch ein illegaler Vermögensvorteil von mehr als 1,3 Millionen KM erzielt wurde, und es besteht der begründete Verdacht, dass Geldwäsche durch Handlungen zur Verschleierung der tatsächlichen Herkunft begangen wurde.
Darüber hinaus wird Vican Jerko als Organisator der Gruppe beschuldigt, in 5 separaten Fällen Bestechungsgelder in Höhe von jeweils mindestens 1.000,00 KM an die Angeklagte Marijanović Ljiljana, damals Mitarbeiterin der UIO BiH, unter Vermittlung des Angeklagten Martić Miro, gezahlt zu haben, und zwar, damit die Angeklagte Handlungen vornahm, die sie im Rahmen ihrer Funktion nicht hätte vornehmen dürfen.
Die Anklageschrift umfasst folgende Straftaten: Organisierter Kriminalität gemäß Artikel 250 des StGB von BiH, in Verbindung mit den Straftaten des unerlaubten Handels gemäß Artikel 212 des StGB von BiH, des unerlaubten Verkehrs mit Verbrauchsteuernachfolgeprodukten gemäß Artikel 210a des StGB von BiH, der Gewährung von Geschenken und anderen Vorteilen gemäß Artikel 218 des StGB von BiH, des Empfangs von Geschenken und anderen Vorteilen gemäß Artikel 217 des StGB von BiH, der Geldwäsche gemäß Artikel 209 des StGB von BiH.
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